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verkehrssicherung
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum
Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege verschönern das Landschafts- und Stadtbild und leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Das Wachstum der Pflanzen bringt es aber immer wieder mit sich, dass an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Die überhängenden Äste und Zweige können dazu führen, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vor allem an Kreuzungen und Einmündungen die notwendige Sicht genommen wird und Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere schwerbehinderte Menschen, zum Teil so beeinträchtigt werden, dass sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Erster Stadtrat Fink weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Damit Hecken und Formgehölze auch nach dem Pflanzenzuwachs keine Beeinträchtigung für den öffentlichen Verkehr darstellen, sollte ein regelmäßiger Schnitt erfolgen. Schonende Form- Pflege- und Zuwachsrückschnitte sind auch zwischen dem 1. März und 30. September erlaubt, soweit der Artenschutz beachtet wird und keine geschützten Arten wie zum Beispiel brütende Vogelarten oder Fledermäuse inklusive deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden.
Beeinträchtigt der pflanzliche Überwuchs bereits die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sind insbesondere grenznah gesetzte Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Hauptpflegearbeiten sind im Winterhalbjahr durchzuführen. Dabei sind die in den Straßenraum hineinragenden Äste der Bäume grundsätzlich so zurückzuschneiden, dass ein Lichtraumprofil über Fahrbahnen von 4,50 Meter gewahrt wird. Im Bereich des Geh- und Radweges genügt ein Freiraum von 2,50 Meter ab der Gehwegoberfläche.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßenverkehrs- und Ordnungswesen, Juliane Bütow, Tel. 06171 502-233, E-Mail: juliane.buetow@oberursel.de.
Christof Fink
Erster Stadtrat