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Wohnen im Alter

Pflegeheime & Wohnanlagen

Wohnen im Alter

  • Senioren- und Pflegeheime

    Die in Oberursel (Taunus) bestehenden ambulanten Pflegedienste "Pflege und Betreuung" des Caritasverbandes und andere Hilfsdienste unterstützen Sie soweit möglich und erforderlich bei der häuslichen Pflege durch besonders ausgebildete Fachkräfte und weitere Hilfsangebote.
    Es können aber Situationen eintreten, in denen dauernd pflegebedürftige Menschen umfassend betreut und versorgt werden müssen. Dann besteht die Möglichkeit, in ein geeignetes Senioren- und Pflegeheim zu ziehen.

    Die Informationsdienste der einzelnen Einrichtungen übersenden Ihnen gerne Hausprospekte, geben Ihnen telefonische Auskünfte oder vereinbaren persönliche Gesprächstermine mit Ihnen, damit Sie sich ein Bild von dem jeweiligen Senioren- und Pflegeheim machen können.

  • Liste der Senioren- und Pflegeheime

    Agnes-Geering-Heim
    Hohemarkstraße 166
    Tel. 06171 21511

    Aumühlenresidenz Oberursel
    Aumühlenstraße 1a
    Tel. 06171 629-0

    Haus am Urselbach
    Hohemarkstraße 174
    Tel. 06171 91333-0

    Haus Emmaus
    Ebertstraße 13
    Tel. 06171 62475-0

    Kursana Villa Oberursel
    Epinayplatz 1
    Tel. 06171 971-0

    Traute und Hans Matthöfer Haus
    Kronberger Straße 5
    Tel. 06171 6304-0

  • Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren

    Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten so lange wie möglich in ihrer bisherigen Umgebung bleiben und ihre Selbständigkeit beibehalten. Dies fällt leichter in einer kleinen, gut erreichbaren Wohnung.

    Falls Ihre Wohnung zwischenzeitlich zu groß für Sie geworden ist oder für Sie nur noch mit Mühe zu erreichen ist, sollten Sie sich rechtzeitig um eine kleinere, altersgerechte Wohnung in günstiger Lage beim Sachgebiet Wohnungswesen bewerben. Die von Hausmeistern betreuten Seniorenwohnungen sind für Menschen ab 60 Jahren gedacht. Alle Gebäude der Seniorenwohnanlagen verfügen über Aufzüge.

    Für alle Wohnungen benötigen Sie eine Bescheinigung, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt.

    Für die Vermittlung in eine Wohnung der Wohnungsbaugesellschaften und für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales, Abteilung Sozialberatung und Wohnungswesen:

  • Liste der Wohnanlagen für Seniorinnen / Senioren

    Seniorenwohnanlagen der Oberurseler Wohnungsgenossenschaft eG

    Tel 06171 92490

    Lahnstraße 13-15
    (22 Wohn.)

    Dornbachstraße 29-31
    (25 Wohn.)

    Hauptstraße 54 in Oberstedten
    (12 Wohn.)

    Ursemer Straße 8 in Stierstadt
    (8 Wohn.)

    Seniorenwohnanlagen des Gemeinn. Siedlungswerks Frankfurt a.M.

    Tel 069 15440

    Mauerfeldstraße 12-14 in Weißkirchen
    (29 Wohn.)

    Maximilian-Kolbe-Straße 5 in Bommersheim
    (20 Wohn.)
     

    Private Wohneigentumsgemeinschaft für über 50-Jährige

    Hohemarkstraße 24 b
    (29 Wohn.)
    Renika Wohnungsverwaltungs- und Immobilienbetreuungs-GmbH, Karben
    Tel 06039 924050

  • Heimaufnahmeverfahren | Hinweise zum Verfahren

    Ein Pflegeheim wird der Aufnahme eines neuen Heimbewohners in aller Regel erst dann zustimmen, wenn die Finanzierung des Heimaufenthaltes auf Dauer gesichert ist.

    Die Heimkosten werden üblicherweise aus dem Einkommen und Vermögen des Heimbewohners beglichen. Eine Vermögensfreigrenze wird berücksichtigt. Gegebenenfalls tragen die Angehörigen unterstützend zu den Heimkosten bei.

    Weiter kommen die Zahlungen der Pflegekasse hinzu. Für diesbezügliche Auskünfte und für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
    Die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten Personen, die gesetzlich oder privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind. Derzeit übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.

    Reichen Einkommen, Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung zur Begleichung der Heimkosten nicht aus, kann beim zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger, dem Hochtaunuskreis, eine Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragt werden. Sozialhilfe wird aber nur bewilligt, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich möglicher Unterhaltsansprüche, zuvor ausgeschöpft worden sind.

    Leistungen der Pflegeversicherung und gegebenenfalls der Sozialhilfe werden nur gewährt, wenn der Heimaufenthalt medizinisch unabdingbar notwendig ist und häusliche sowie teilstationäre Pflege nicht ausreichen. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der Heimpflege.

    Das Pflegeversicherungsgesetz sieht für Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, eine ganze Palette von Hilfen, wie Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegemittel und technische Hilfen vor. Anträge sind bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse zu stellen. In der Regel wird die häusliche und pflegerische Situation durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet.

    Ob eine Heimaufnahme notwendig ist und Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden, entscheidet die Pflegekasse auf Antrag des Betroffenen nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Diese Entscheidung ist auch für den Geschäftsbereich Soziales bindend. Wenn danach eine Heimaufnahme nicht erforderlich ist, kann es auch in der Regel keine Zuschüsse dafür geben.

    Da dieses Verfahren zu zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Heimaufnahme führen kann, wird den betroffenen Hilfesuchenden und ihren Angehörigen dringend geraten, sich so früh wie möglich an die Pflegekasse ihrer Krankenkasse zu wenden und dort einen Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz zu stellen.

    Erst wenn die Entscheidung der Pflegekasse über die Notwendigkeit der Heimaufnahme vorliegt, kann der Geschäftsbereich Soziales entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss zu den Heimkosten gewährt werden kann.

    Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen sozialen Dienstes gerne weiter.

  • Wohnen in Gemeinschaft | Selbstverwaltete Pflege-Wohngemeinschaften

    Seit der Änderung der Pflegeversicherung am 01.01.2017 werden Pflege-Wohngemeinschaften speziell gefördert mit z.B. Anschubfinanzierung und monatlichem Wohngruppenzuschlag.

    Mit der am 1. September 2016 gegründeten Fachstelle für selbstverwaltete ambulant betreute Wohn-Pflege-Gruppen sollen Initiatoren und Projektverantwortliche in Hessen beim Aufbau und der Organisation unterstützt werden. Damit verbunden ist das Ziel, weitere Wohngemeinschaften zu fördern und niedrigschwellige Zugänge für die Gründung von selbstorganisierten Wohn-Pflege-Gruppen zu schaffen. 

    Bestehende Wohngemeinschaften können bei der Organisation ihrer WG von der Fachstelle begleitet und bei Fragen beraten werden. In Kooperation mit u.a. Vertretern aus Kommunen, Krankenkassen und Wohnungsbaugesellschaften soll die Entstehung von neuen selbstverwalteten ambulanten Wohngemeinschaften gefördert werden.

    Die Fachstelle steht mit Information und Beratung oder je nach Bedarf auch mit einer Weitervermittlung an geeignete Anlaufstellen in der Nähe als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Der Aufbau der Fachstelle wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und vom Verband der Ersatzkassen gefördert. Dazu gehört auch die Finanzierung einer wissenschaftlichen Begleitforschung, die von der Frankfurt University of Applied Sciences vorgenommen wird.

    Präsentation zum Vortrag „Selbstverwaltete Pflege-Wohngemeinschaften“ der Hessische Fachstelle für selbstverwaltete ambulant betreute Wohn-Pflege-Gruppen für Menschen mit Demenz, der am 13. September 2017 in Oberursel gehalten wurde.

    Wohnungsbaugesellschaften, Vermieter, engagierte Angehörige und sonstige engagierte (Mit-)Initiatoren können sich gerne an die Seniorenbeauftragte der Stadt Oberursel (Taunus) wenden.

Kontakt

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