Aufbruchsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum
Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchsgenehmigung zu beantragen.
Die Anträge sind beim Bau & Service Oberursel (BSO) zu stellen.
Die Anträge werden an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Diese erteilt dann eine verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 StVO.
Die Anträge auf
- Genehmigung zum Aufbruch öffentlicher Verkehrsflächen (Aufgrabungsantrag | Fertigstellungsanzeige | Aufgrabungsbedingungen der Stadt Oberursel)
finden Sie auf der Homepage des Bau & Service Oberursel, Bereich Tiefbau/Straßenbau.
Gebührenberechnung für verkehrsbehördliche Anordnungen gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Mindestgebühr: 40 €
Höchstgebühr: 200 €
Kriterien für die Gebührenbemessung:
- Bürgersteige
- Bürgersteig und Fahrbahn
- Bürgersteig und Fahrbahn, mit Behinderung für Kfz. - Teilsperrung
- Vollsperrung