
Nicht abgeholte Gegenstände werden im Internet auf der Plattform www.sonderauktionen.net versteigert. Die jeweiligen Versteigerungstermine werden im Internet und der Presse veröffentlicht.
- Sie haben etwas gefunden?
Das Fundbüro im Rathaus, Rathausplatz im 1. OG, Raum 101 (Einwohnerbüro) nimmt gefundene Gegenstände gerne an. Telefon: 06171-502 262
- Sie haben etwas verloren?
Fragen Sie beim Fundbüro nach, vielleicht wurde es gefunden und abgegeben. Telefon: 06171-502 262
- Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Den Verlust von Ausweispapieren teilen Sie bitte persönlich dem Einwohnerbüro mit.
- Scheckkarte verloren? Sperren lassen!
Bundeseinheitliche Notrufnummer für die Sperrung von EC-Karten:
Im Inland: 116 116
aus dem Ausland: 049 116 116 - Sie haben ein Tier gefunden?
Zuständig für zugelaufene oder zugeflogene Tiere ist das Tierheim Hochtaunus. Tiere werden im Einwohnerbüro nicht angenommen.
Das virtuelle Fundbüro im Internet
- Finderlohn (§ 971 BGB)
Wert bis zu 500,00 € = 5%
Wert ab 501,00 € = 3% - Verwahrgebühr (für Eigentümer)
Aufbewahrung einer Fundsache:
Wert der Fundsache Gebühr bis zu 50 € 7,00 € bis zu 250 € 10,00 € über 250 € 5 % des Wertes Für Finder | Eigentümer: Zuschlag für sperrige Fundsachen (z.B. Fahrräder) 10,00 € Keine Gebühren bei: - Diebstahlsachen
- Ausweispapieren
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Derzeit sind keine Versteigerungen geplant.
Zur Versteigerung kommen nur Fundgegenstände, die länger als ein halbes Jahr im Fundbüro aufbewahrt wurden und für die bis zum Versteigerungsbeginn kein/e Eigentümer/in ermittelt werden kann.
Die Eigentümer/-innen oder sonstigen Empfangsberechtigten werden nach § 980 BGB aufgefordert, Ihre Rechte an den Fundgegenständen gegenüber dem Fundbüro Oberursel (Taunus) geltend zu machen.
- Teilnahme an der Versteigerung
Für die Teilnahme an der Versteigerung ist nur eine einfache und kostenlose Registrierung bei www.sonderauktionen.net erforderlich; die Angabe der Kreditkartennummer oder Bankverbindung ist entbehrlich. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen eigenen Internetzugang verfügen, können die öffentlichen, jedoch gebührenpflichtigen, Multimedia-Arbeitsplätze in der Stadtbücherei der Stadt Oberursel (Taunus), Eppsteiner Str. 16-18, während der Öffnungszeiten nutzen.
- Ablauf des Versteigerungsverfahrens
Für jeden Fundgegenstand sind ein Höchst- und ein Mindestgebot festgelegt. Der Kaufpreis eines Artikels fällt in wenigen Cent-Schritten über die Angebotsdauer von 10 Tagen vom Höchstgebot und nähert sich dann bis auf das vom Fundbüro festgesetzte Mindestgebot. Bieter/-innen können bei Interesse an einem Gegenstand sofort einen Kaufbetrag eingeben oder zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Auktion zum aktuellen Preis zuschlagen.
- Beispiel
Für ein Fahrrad gilt ein Höchstpreis von 100,-- EUR und ein Mindestpreis von 10,-- EUR.
Bieter 1 trägt sich mit einem Gebot von 55,-- EUR in die Liste ein, Bieter 2 mit 69,50 EUR. Während der Startpreis im Laufe der Auktion auf 72,-- EUR gesunken ist, gibt Bieter 3 ein Kaufgebot für diesen Preis ab und erhält den Zuschlag.
Nach dem Zuschlag werden die Käuferin oder der Käufer, das Fundbüro und der Betreiber der Internetplattform automatisch per E-Mail benachrichtigt. Ein Rücktritt von der Versteigerung ist danach nicht mehr möglich.
Abzuholen sind die Gegenstände gegen Vorlage der E-Mail-Ersteigerungsbestätigung und Bezahlung in bar oder mit EC-Karte beim Fundbüro der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Zimmer 101, während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: