Schilderwald

straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • StVO-Novelle seit 28. April 2020 in Kraft

    Im Herbst 2019 wurde die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt. Nach Zustimmung des Bundesrates und Kenntnisnahme im Kabinett wurde die Novelle am 27. April 2020 veröffentlicht und ist zum 28. April 2020 in Kraft getreten.
    Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellte Fotostory zeigt wie mit der neuen StVO vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer noch besser geschützt werden. Damit gehen wir einen Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit.
    Darüber hinaus stärkt die neuen StvO moderne Mobilität unter anderem durch die Einführung neuer Verkehrszeichen.

    Alle Neuerungen und Informationen finden Sie hier.

    Fotostory


    Neue Verkehrszeichen

    Wo diese in Oberursel Verwendung finden werden um vor allem den Radverkehr und moderne Mobilität zu fördern wird derzeit geprüft.


    Fahrradland, Moderne Mobilität

    Die Wichtigsten Änderungen für den Radverkehr finden sie hier.

  • Anregungen, Kritik, Lob - Verkehrsführung und Verkehrssicherheit

    Die Zusammenarbeit mit den Bürgern ist für uns von großer Bedeutung. Denn nur durch den ständigen Kontakt können wir die Verkehrsführung und die Verkehrssicherheit immer weiter verbessern. Anregungen, Kritik aber auch ein Lob hierzu nehmen wir von Ihnen gerne entgegen und bemühen uns um eine Antwort.

    Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu Verkehrssituationen haben oder gerne prüfen lassen wollen, ob einem verkehrsrechtlichen Problem abgeholfen werden kann, steht Ihnen Herr Joachim Witzel  gerne zur Verfügung.

    Anträge zur Anordnung von Verkehrszeichen (wie z.B. Beschilderungen und Markierungen etc.) und von Maßnahmen gemäß der StVO (wie z.B. Straßensperrungen, Umleitungen etc.)  richten Sie bitte an verkehr@oberursel.de

  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

    Veranstaltungen, die für Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich hierbei um:

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
    • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
    • Straßenfeste
    • Traditionsveranstaltungen
    • Märkte 

    Anträge richten Sie bitte zwei Monte vor dem beabsichtigten Termin, unter Angabe von Art,  Anlaß und Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer/Fahrzeuge, Streckenverlauf an verkehr@oberursel.de

  • Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes in der Nähe zur Wohnung beantragen.

    Voraussetzung hierfür ist der Eintrag in Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl". Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie oder Phokomelie oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.

    Ob ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden kann, hängt darüber hinaus von weiteren Kriterien ab:

    • Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken. Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze werden grundsätzlich nur an der Hauptwohnung eingerichtet.
    • Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen bzw. Sie müssen darlegen, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten.
    • Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze können nur dort eingerichtet werden, wo Platz dafür ist und wo sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern (z.B. nicht in Haltverbotsstrecken).

    Den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes richten Sie bitte an verkehr@oberursel.de          Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Skizze mit dem gewünschten Standort des Parkplatzes bei.

Kontakt

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