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Sondernutzungen

Sondernutzungen

Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, d.h. ein Gebrauch, der über die übliche Nutzung hinaus geht, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Für jegliche Genehmigung wird zusätzlich eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.

Im Einzelnen sind folgende Sondernutzungen vorgesehen:

  • Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
  • Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Aufstellen von Werbeträgern z.B. Anhänger und Hinweistafeln
  • Aufstellen von Informationsständen


Gebühren | Kosten

Kontakt

Melanie Huth |  Ihre Ansprechpartnerin für:

  • Verkaufsstände, die beweglich sind
  • Warenautomaten, Zeitungsboxen etc.
  • Gerüste aller Art 
  • Infostände, die keine Verkaufsstände sind
  • Container

+49 6171 502-379


Svenja Beier | Ihre Ansprechpartnerin für:

  • Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum

+49 6171 502-280


Juliane Bütow |  Ihre Ansprechpartnerin für:

  • Warenträger, Auslagen, Vitrinen etc.
  • Tische und Sitzgelegenheiten (Außenbestuhlung)
  • Werbeträger und Hinweistafeln ab 2 qm

+49 6171 502-233