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Sondernutzungen
Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, d.h. ein Gebrauch, der über die übliche Nutzung hinaus geht, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Für jegliche Genehmigung wird zusätzlich eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.
Im Einzelnen sind folgende Sondernutzungen vorgesehen:
- Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Aufstellen von Werbeträgern z.B. Anhänger und Hinweistafeln
- Aufstellen von Informationsständen
Gebühren | Kosten
Kontakt
Melanie Huth | Ihre Ansprechpartnerin für:
- Verkaufsstände, die beweglich sind
- Warenautomaten, Zeitungsboxen etc.
- Gerüste aller Art
- Infostände, die keine Verkaufsstände sind
- Container
Svenja Beier | Ihre Ansprechpartnerin für:
- Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
Juliane Bütow | Ihre Ansprechpartnerin für:
- Warenträger, Auslagen, Vitrinen etc.
- Tische und Sitzgelegenheiten (Außenbestuhlung)
- Werbeträger und Hinweistafeln ab 2 qm
