Stadtansicht

Flohmarkt in der Allee

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Rund 210 Standplätze stehen zur Verfügung und können von Flohmarktinteressierten belegt werden.

Der beliebte Flohmarkt erstreckt sich entlang der Adenauerallee, Nassauer Straße, Bahnhofsvorplatz und entlang der Frankfurter Landstraße bis zum Friedhof Bommersheim.

Kontakt

Rathaus, Zimmer 101A

+49 6171 502-262

+49 6171 502-7176

Flohmarkttermine

 Jeden dritten Samstag im Monat von 7:00 bis 13:00 Uhr

Termine 2024

20.01.24  17.02.24  16.03.24  20.04.24  18.05.24  15.06.24

20.07.24  17.08.24  21.09.24  19.10.24  16.11.24  21.12.24

Standplatz für den Flohmarkt online buchen!


Kartenvergabe bis Ende des Jahres! 
Weiterhin ist der Erwerb von Standplatzkarten auch im Rathaus möglich.

Vergabe der Flohmarktkarten

Pro Person und Monat wird nur ein Standplatz vergeben.

Die Vergabe erfolgt gegen eine Gebühr von 20,- Euro für einen Stand pro Monat.

Über den Link: Standplatz online buchen kann jeder private Interessent sich registrieren, einen freien Platz buchen und direkt online bezahlen.

Weiterhin ist der Erwerb von Standplatzkarten auch im Rathaus möglich.

Die erhaltende Quittung ist am Markttag nebst einem gültigen Ausweisdokument für Prüfzwecke vorzulegen. Die Quittung kann auch auf einem mobilen Endgerät vorgelegt werden.

Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie HIER

Standplatzgebühren / Informationen

Ein Standplatz kostet pro Markttag 20,00 Euro.

  • Für Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren ist die Teilnahme am Flohmarkt gebührenfrei. Die Buchung der kostenlosen Jugendplätze U-16 erfolgt über: Standplatz online buchen oder persönlich im Rathaus
  • Für Kinder bis zu 14 Jahren sind keine Platzkarten erforderlich.
      

Zugelassen sind nur Privatpersonen, keine gewerblichen Händler.

Was darf angeboten / verkauft werden

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Gegenstand des Marktverkehrs sind Gebrauchtwaren aller Art

ausgenommen sind Hobbyerzeugnisse von Privatpersonen, die diese selbst anbieten. Das Anbieten von Lebensmitteln ist verboten (darunter fallen auch Obst und Gemüse sowie alkoholische Getränke).

Vom Marktverkehr ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, Lebensmittel und Genussmittel aller Art  sowie solche Gegenstände, deren Handel aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt und untersagt sind.