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Stellplatzsatzung

Stellplatzsatzung

Eine Stellplatzsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift, die die Anzahl und Beschaffenheit von Abstellplätzen für Kfz und Fahrräder regelt. Sie ist bei Neubauten und wesentlichen Änderungen zu berücksichtigen. 

Die Stellplatzsatzung der Stadt Oberursel (Taunus) hat zum Ziel, den Flächenverbrauch bei der Stellplatzherstellung zu verringern und damit den ruhenden Verkehr im Straßenraum sowie die Baukosten zu reduzieren. Hergestellte Tiefgaragenstellplätze, die nicht ausreichend angenommen werden, bedeuten nicht nur einen erheblichen Kostenaufwand, sondern bedingen auch eine unflexible Entwicklung des Parkraums. Zudem soll die Herstellung von Stellplätzen verstärkt an den örtlichen Gegebenheiten orientiert sein, um flexibel auf diese reagieren zu können. Dazu zählt insbesondere die Erschließungsqualität mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch die Integration von Mobilitätsangeboten. Gleichsam rückt die Bedeutung des Radverkehrs verstärkt in den Vordergrund planerischer Überlegungen. Der Leitfaden geht daher auch auf die Qualitäten von Fahrradabstellplätzen ein. 

Zusammenfassend werden mit der Stellplatzsatzung folgende Ziele verfolgt: 

  • Effizienter Umgang mit der begrenzten Ressource „Fläche“
  • Nachverdichtung erleichtern
  • Kosteneinsparung bei Bauvorhaben ermöglichen
  • Flexible Reaktion auf örtliche Gegebenheiten
  • Berücksichtigung eines veränderten Mobilitätsverhaltens
  • Umweltverbund (v.a. ÖPNV) stärken 


Hinweise zur Stellplatzsatzung

Sie planen die Umsetzung eines Mobilitätskonzepts für Ihr Bauvorhaben?


Die Stadt Oberursel stellt Ihnen zusätzlich zum Leitfaden kostenlos eine Mustervorlage für die Berechnung bereit und berät Sie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Abteilung Verkehrsplanung (Kontakt siehe rechte Spalte/ bei der mobilen Ansicht bitte nach unten scrollen). 

Ansprechpartner

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