Gewerbeummeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Sie können Ihr Gewerbe auch online ummelden:

    Gewerbemeldung online

    ACHTUNG ! ! ! Aktuell ist die Funktion "Gewerbeanzeige Online" nicht verfügbar. Bitte senden Sie Ihre Gewerbeanmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen an: gewerbe@oberursel.de

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt unter den Nummern: 06171 502-371 oder -271

    Den Vordruck für die Gewerbe-Ummeldung finden Sie hier

    Nutzen Sie unseren  "Digitalen Briefkasten" um Ihre ausgefüllten Formulare, die personenbezogene Daten enthalten, sicher und verschlüsselt an uns zu übermitteln!

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

  • Anträge / Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

  • Anträge / Formulare


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende