Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
    Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.

    Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

  • Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Achtung!

    Seit dem 01.01.2017 bitten wir bei der Beantragung eines Ausweisdokuments (Personalausweis und Reisepass) um Vorlage der letzten Personenstandsurkunde, damit die korrekten Daten im Ausweis eingetragen werden können. Bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunde oder, falls Sie verheiratet sind, Ihre Eheurkunde mit. Falls Sie geschieden sind, bitten wir außerdem um Vorlage des Scheidungsurteils. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende