Stadtwappen

  • Was sollte ich noch wissen?

    Führung und Gebrauch des Stadtwappens sowie der Wappen der Stadtteile ist nur der Stadt Oberursel (Taunus) vorbehalten. Dies ist in der "Satzung zum Schutze des Stadtwappens der Stadt Oberursel (Taunus) sowie der Wappen der Stadtteile Bommersheim, Oberstedten, Stierstadt und Weißkirchen" geregelt. Eine Nutzung durch Dritte ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung möglich. Einzelheiten können Sie in der Satzung nachlesen:

    Satzung Stadtwappen



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