Ausweisdokumente

  • Leistungsbeschreibung

    • Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    • Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
    • Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
    • Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Hierzu müssen beide Elternteile ihr Einverständnis erklären.


    Achtung!

    Seit dem 01.01.2017 bitten wir bei der Beantragung eines Ausweisdokuments (Personalausweis und Reisepass) um Vorlage der letzten Personenstandsurkunde, damit die korrekten Daten im Ausweis eingetragen werden können. Bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunde oder, falls Sie verheiratet sind, Ihre Eheurkunde mit. Falls Sie geschieden sind, bitten wir außerdem um Vorlage des Scheidungsurteils. 
     

  • Zuständige Stelle

    Einwohnerbüro

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende