Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
    • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

    Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Lichtbild
    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)
    Bitte bringen Sie außer Ihrem alten Personalausweis die letzte Personenstandsurkunde mit, also Ihre Geburtsurkunde oder, falls Sie verheiratet sind, Ihre Eheurkunde. Falls Sie geschieden sind, bitten wir außerdem um Vorlage des Scheidungsurteils.

    Hinweise für die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige

    -Es sind die Ausweisdokumente der Eltern/Sorgeberechtigten vorzulegen.
    -Erforderlich ist außerdem die Einverständniserklärung der Eltern. Diese finden Sie hier:
    Einverständniserklärung

    -Seit dem 01.01.2017 bitten wir um Vorlage der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen.

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende