B-Plan

Bebauungsplanverfahren Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“

B-Plan Nr. 255 "Gefahrenabwehrzentrum"

In der kommenden Sitzung der Stadtverordneten­versammlung am 12. Dezember 2019 werden die Parlamentarier auch über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ entscheiden – vorbehaltlich der Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses, der heute Abend tagt.

Planungsanlass/ Plangebiet

Der erforderliche Neubau der Wehr „Oberursel Mitte“ und die Entwicklung zu einem Gefahrenab-wehrzentrum (GAZ) ist bereits seit mehreren Jahren Diskussionsgegenstand innerhalb der Feuerwehr Oberursel und wurde von den städtischen Gremien im Rahmen des Bedarfs- und Entwick­lungsplanes (BEP) aus dem Jahr 2009 beschlossen.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass das Ge­bäude an der Marxstraße (Baujahr 1977) stark sanierungsbedürftig ist und auch von seinen Räum­lichkeiten her den heutigen Anforderungen an den Arbeitsschutz, aber auch den Leistungsanforder­ungen eines Feuerwehrgerätehauses, insbesondere eines Gefahrenabwehrzentrums, nicht gerecht wer­den kann. Dadurch sind die ehrenamtlichen Einsatz­kräfte zum Teil erheblichen zusätzlichen Risiken während des Einsatzdienstes ausgesetzt.

Hinzu kommt, dass Einsatzmaterial und Fahrzeuge aus Platzmangel nicht mehr sachgerecht in Hallen gelagert werden können und heute zum Teil ungeschützt auf der Fläche nördlich des DRK-Geländes abgestellt werden müssen.

Im März 2017 hat die Stadtverordnetenversamm­lung beschlossen, den Standort an der Lahn­straße im Bereich der bestehenden Kleingärten für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums Ober­ursel zu entwickeln. Im Februar 2019 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 255 gefasst: Das Gefahrenabwehrzentrum soll hier entwickelt und die Erschließung für die Einsatzkräfte über eine Zufahrt von der Dornbachstraße gesichert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 2,9 ha, die geplante Fläche des GAZ beträgt ca. 1,3 ha.

Flächen- und Erschließungskonzept des GAZ

Der Vorlage zum Einleitungsbeschluss wurde auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ein erster Ent-wurf des Lageplans mit der Verteilung der Gebäude des GAZ sowie Zu- uns Ausfahrten beigefügt. Aufgrund des zwischen­zeitlich vorliegenden Kosten­rahmens wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit Unterstützung eines Fach­büros zum Ziel gesetzt hat, mögliche Kostenredu­zierungen durch Überprü­fung der Bedarfs- und Flächenermittlung sowie des Raumprogramms zu ermitteln. Diese Arbeitsgruppe hat bereits getagt und sich dafür ausgesprochen, dass das Bebauungsplanverfahren mit der Erarbei­tung des Vorentwurfs weitergeführt werden soll, um das Verfahren nicht zu verzögern.

Zur Lage des Baufensters in Bezug auf die Freihal­tezone zur Abfahrt der A661/ B455 haben, ebenso wie zur Lage der Aus- und Einfahrt für die Einsatz­fahrzeuge des GAZ, mittlerweile konstruktive Ge­spräche mit HessenMobil stattgefunden. Grundlage für die Abstimmung war eine Verkehrsuntersu­chung, die neben dem Erschließungskonzept für Einsatzkräfte, Einsatzfahrzeuge und Besucherinnen und Besucher auch die verkehrlichen Auswirkungen (Rückstau auf der Lahnstraße durch ausfahrende Einsatzfahrzeuge) behandelt.

 Planungsziele

Mit dem Vorentwurf sollen die bauplanungsrecht­lichen Voraussetzungen für

 ·         eine Baufläche des Gefahrenabwehrzentrums mit der Festsetzung Fläche für Gemeinbedarf

·         die Erschließung des Gefahrenabwehrzentrums über eine Zufahrt an der Dornbachstraße

·         eine viergeschossige Bebauung mit Staffel­geschoss im Bereich des unbebauten Grund­stücks des Besonderen Wohngebiets an der Dornbachstraße und

·         die Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung

geschaffen werden.Außerdem soll die Genehmigungsfähigkeit mit Dritten, insbesondere mit HessenMobil, erreicht werden.

Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) ist die für das GAZ vorgesehene 1,3 ha große Fläche als Grünfläche, wohnungsferne Gär­ten, dargestellt. Hier ist beim Regionalverband eine Änderung des RegFNP in Fläche für Gemeinbedarf beantragt worden.

Die übrigen Flächen (Besonderes Wohngebiet und Verkehrsflächen) sind aufgrund der bestehenden Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan Nr. 22 über die Darstellung im RegFNP gedeckt.

Planungsinhalte

Für den Bereich des Gefahrenabwehrzentrums wird eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt, in der bauliche Anlagen zulässig sind, die dem Zweck der Feuerwehr dienen. Ausnahmsweise zulässig sind nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschafts­personen sowie für Betriebsleiter, die der Feuer­wehr zugeordnet und ihr gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Zulässig sind maximal drei Vollgeschosse. Es wird davon ausge­gangen, dass diese Dreigeschossigkeit nicht bei allen Gebäudeteilen erreicht wird. Die maximale Ge­bäudehöhe wird zum Entwurf des Bebauungsplans konkretisiert. Hintergrund ist, dass noch kein abschließender Hochbauentwurf für das GAZ vor­liegt.

Im Bereich der Bauverbotszone nach § 9 Bundes­fernstraßengesetz (Abstand von 40m bis zum Fahr­bahnrand der Autobahnabfahrt der A661 bzw. B455) sind auf der überbaubaren Grundstücks­fläche bauliche Anlagen bis zu einem Abstand von 20m zum Fahrbahnrand der A661 zulässig. Diese Vereinbarung soll verbindlich mit HessenMobil abgestimmt werden.

Im Bereich der nicht überbaubaren Fläche ist ein Fuß- und Radweg festgesetzt.

Im Bereich des Besonderen Wohngebiets (ca. 7.000 m²), das bereits im gültigen BPlan Nr. 22 festgesetzt ist, sind Wohngebäude, Läden, Betriebe des Beher­bergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaf­ten, sonstige Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Anlagen für kirchliche, kultu­relle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.

Der Bereich Dornbachstraße/ Lahnstraße wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung fest­gesetzt. Hier sind sowohl die Erschließungsfläche für die Einsatzkräfte (Alarmzufahrt) als auch Stell­plätze für die Einsatzkräfte und Grünflächen ent­halten. Außerdem wird darüber die Ersatzalarm­ausfahrt (für ausrückende Feuerwehrfahrzeuge) gesichert. Die Verkehrsfläche besonderer Zweck­bestimmung hat eine Größe von ca. 2.000 m².

Die Lahnstraße und die Dornbachstraße werden entsprechend der Größe der jeweiligen Flurstücke als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Diese um­fasst ca. 7.000 m².

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren ein­schließlich der erforderlichen Gutachten (Umwelt-bericht, Artenschutzbetrachtung, Verkehrsuntersu­chung) trägt die Stadt Oberursel (Taunus). Die Kos­ten für den Bau der neuen Erschließungsanlage und des Gefahrenabwehrzentrums als solches werden durch die Stadt Oberursel (Taunus) und den Eigenbetrieb BSO getragen. Eine genaue Kosten­schätzung für die baulichen Anlagen kann erst nach Vorlage konkreter Baupläne vorgelegt werden.

Eine Gegenfinanzierung ist neben zu erwartender Zuschüsse durch die Verwertung der bisherigen, von der Feuerwehr Oberursel-Mitte genutzten Fläche, sowie angrenzender städtischer Grund-stücke vorgesehen.

Anwohnerinformation

Eine erneute Anwohnerversammlung ist für das erste Halbjahr 2020 geplant, sobald neue Infor­mationen zur Bebauung vorliegen.

Hans-Georg Brum

Bürgermeister