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B-Plan
Bebauungsplanverfahren Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“
B-Plan Nr. 255 "Gefahrenabwehrzentrum"
In der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2019 werden die Parlamentarier auch über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ entscheiden – vorbehaltlich der Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses, der heute Abend tagt.
Planungsanlass/ Plangebiet
Der erforderliche Neubau der Wehr „Oberursel Mitte“ und die Entwicklung zu einem Gefahrenab-wehrzentrum (GAZ) ist bereits seit mehreren Jahren Diskussionsgegenstand innerhalb der Feuerwehr Oberursel und wurde von den städtischen Gremien im Rahmen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP) aus dem Jahr 2009 beschlossen.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass das Gebäude an der Marxstraße (Baujahr 1977) stark sanierungsbedürftig ist und auch von seinen Räumlichkeiten her den heutigen Anforderungen an den Arbeitsschutz, aber auch den Leistungsanforderungen eines Feuerwehrgerätehauses, insbesondere eines Gefahrenabwehrzentrums, nicht gerecht werden kann. Dadurch sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zum Teil erheblichen zusätzlichen Risiken während des Einsatzdienstes ausgesetzt.
Hinzu kommt, dass Einsatzmaterial und Fahrzeuge aus Platzmangel nicht mehr sachgerecht in Hallen gelagert werden können und heute zum Teil ungeschützt auf der Fläche nördlich des DRK-Geländes abgestellt werden müssen.
Im März 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Standort an der Lahnstraße im Bereich der bestehenden Kleingärten für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums Oberursel zu entwickeln. Im Februar 2019 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 255 gefasst: Das Gefahrenabwehrzentrum soll hier entwickelt und die Erschließung für die Einsatzkräfte über eine Zufahrt von der Dornbachstraße gesichert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 2,9 ha, die geplante Fläche des GAZ beträgt ca. 1,3 ha.
Flächen- und Erschließungskonzept des GAZ
Der Vorlage zum Einleitungsbeschluss wurde auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ein erster Ent-wurf des Lageplans mit der Verteilung der Gebäude des GAZ sowie Zu- uns Ausfahrten beigefügt. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Kostenrahmens wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit Unterstützung eines Fachbüros zum Ziel gesetzt hat, mögliche Kostenreduzierungen durch Überprüfung der Bedarfs- und Flächenermittlung sowie des Raumprogramms zu ermitteln. Diese Arbeitsgruppe hat bereits getagt und sich dafür ausgesprochen, dass das Bebauungsplanverfahren mit der Erarbeitung des Vorentwurfs weitergeführt werden soll, um das Verfahren nicht zu verzögern.
Zur Lage des Baufensters in Bezug auf die Freihaltezone zur Abfahrt der A661/ B455 haben, ebenso wie zur Lage der Aus- und Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge des GAZ, mittlerweile konstruktive Gespräche mit HessenMobil stattgefunden. Grundlage für die Abstimmung war eine Verkehrsuntersuchung, die neben dem Erschließungskonzept für Einsatzkräfte, Einsatzfahrzeuge und Besucherinnen und Besucher auch die verkehrlichen Auswirkungen (Rückstau auf der Lahnstraße durch ausfahrende Einsatzfahrzeuge) behandelt.
Planungsziele
Mit dem Vorentwurf sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
· eine Baufläche des Gefahrenabwehrzentrums mit der Festsetzung Fläche für Gemeinbedarf
· die Erschließung des Gefahrenabwehrzentrums über eine Zufahrt an der Dornbachstraße
· eine viergeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss im Bereich des unbebauten Grundstücks des Besonderen Wohngebiets an der Dornbachstraße und
· die Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung
geschaffen werden.Außerdem soll die Genehmigungsfähigkeit mit Dritten, insbesondere mit HessenMobil, erreicht werden.
Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) ist die für das GAZ vorgesehene 1,3 ha große Fläche als Grünfläche, wohnungsferne Gärten, dargestellt. Hier ist beim Regionalverband eine Änderung des RegFNP in Fläche für Gemeinbedarf beantragt worden.
Die übrigen Flächen (Besonderes Wohngebiet und Verkehrsflächen) sind aufgrund der bestehenden Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan Nr. 22 über die Darstellung im RegFNP gedeckt.
Planungsinhalte
Für den Bereich des Gefahrenabwehrzentrums wird eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt, in der bauliche Anlagen zulässig sind, die dem Zweck der Feuerwehr dienen. Ausnahmsweise zulässig sind nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter, die der Feuerwehr zugeordnet und ihr gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Zulässig sind maximal drei Vollgeschosse. Es wird davon ausgegangen, dass diese Dreigeschossigkeit nicht bei allen Gebäudeteilen erreicht wird. Die maximale Gebäudehöhe wird zum Entwurf des Bebauungsplans konkretisiert. Hintergrund ist, dass noch kein abschließender Hochbauentwurf für das GAZ vorliegt.
Im Bereich der Bauverbotszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (Abstand von 40m bis zum Fahrbahnrand der Autobahnabfahrt der A661 bzw. B455) sind auf der überbaubaren Grundstücksfläche bauliche Anlagen bis zu einem Abstand von 20m zum Fahrbahnrand der A661 zulässig. Diese Vereinbarung soll verbindlich mit HessenMobil abgestimmt werden.
Im Bereich der nicht überbaubaren Fläche ist ein Fuß- und Radweg festgesetzt.
Im Bereich des Besonderen Wohngebiets (ca. 7.000 m²), das bereits im gültigen BPlan Nr. 22 festgesetzt ist, sind Wohngebäude, Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.
Der Bereich Dornbachstraße/ Lahnstraße wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Hier sind sowohl die Erschließungsfläche für die Einsatzkräfte (Alarmzufahrt) als auch Stellplätze für die Einsatzkräfte und Grünflächen enthalten. Außerdem wird darüber die Ersatzalarmausfahrt (für ausrückende Feuerwehrfahrzeuge) gesichert. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung hat eine Größe von ca. 2.000 m².
Die Lahnstraße und die Dornbachstraße werden entsprechend der Größe der jeweiligen Flurstücke als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Diese umfasst ca. 7.000 m².
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren einschließlich der erforderlichen Gutachten (Umwelt-bericht, Artenschutzbetrachtung, Verkehrsuntersuchung) trägt die Stadt Oberursel (Taunus). Die Kosten für den Bau der neuen Erschließungsanlage und des Gefahrenabwehrzentrums als solches werden durch die Stadt Oberursel (Taunus) und den Eigenbetrieb BSO getragen. Eine genaue Kostenschätzung für die baulichen Anlagen kann erst nach Vorlage konkreter Baupläne vorgelegt werden.
Eine Gegenfinanzierung ist neben zu erwartender Zuschüsse durch die Verwertung der bisherigen, von der Feuerwehr Oberursel-Mitte genutzten Fläche, sowie angrenzender städtischer Grund-stücke vorgesehen.
Anwohnerinformation
Eine erneute Anwohnerversammlung ist für das erste Halbjahr 2020 geplant, sobald neue Informationen zur Bebauung vorliegen.
Hans-Georg Brum
Bürgermeister