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Lange Straße in Bommersheim: Banner weisen auf Verkehrsberuhigten Bereich hin – welche Regeln gelten?
Der umgebaute Abschnitt der Lange Straße in Bommersheim zwischen der Straße „Im Ölgarten“ und der Bommersheimer Straße wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv bewertet. Das helle Erscheinungsbild und auch die Pflanzinseln mit Lavendel senken an heißen Tagen die Aufheizung und bieten Nahrung für Insekten.
Vermehrt gab es Hinweise aus der Bevölkerung, dass die geltenden Verkehrsregeln – unter anderem in diesem Straßenabschnitt aber auch anderen Verkehrsberuhigten Bereichen (umgangssprachlich häufig nicht zutreffend „Spielstraße“ genannt) – leider nicht von allen eingehalten werden.
Es handelt sich hier um einen Verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1*), in dem die Straßenverkehrsordnung folgendes Verhalten vorschreibt:
- Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren
- Wer ein Fahrzeug führt, darf Fußgängerinnen und Fußgänger weder gefährden noch behindern – wenn nötig, muss gewartet werden
- Parken ist nicht gestattet. Ausnahmen: in besonders gekennzeichneten Bereichen oder zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen
- Fußverkehr ist überall gestattet, darf aber den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
- Kinderspiel ist überall erlaubt
- Bei der Ausfahrt aus dem Verkehrsberuhigten Bereich gilt grundsätzlich: „Vorfahrt gewähren“
- Die Regeln des Verkehrsberuhigten Bereichs gelten grundsätzlich so weit, bis er aufgehoben wird. Dies geschieht durch Verkehrszeichen 325.2*
Diese Regeln gelten immer im Verkehrsberuhigten Bereich – egal ob sie durch Zusatzschilder nochmals verdeutlicht werden oder nicht.
„Bitte halten Sie sich an diese eindeutigen Regeln im Stadtgebiet. Damit schaffen wir einen sicheren Begegnungsort für alle“, appelliert Bürgermeisterin Antje Runge an alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer. Erster Stadtrat Christof Fink, verantwortlich für die Straßenverkehrsbehörde, ergänzt: „Zur Aufmerksamkeit haben wir die geltenden Regeln für den Verkehrsberuhigten Bereich in der Lange Straße auf zwei Bannern angebracht und hoffen, dass sich die Verkehrssituation für alle dadurch verdeutlicht und verbessert.“
Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Begrünung werden zurzeit durch die Fachabteilung geplant und zeitnah vorgestellt. Bei einer Bürgermeisterinsprechstunde von Bürgermeisterin Runge vor Ort wurden gemeinsam mit der Verwaltung mögliche Maßnahmen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern besprochen. Dabei wurde unter anderem über Torsituationen am jeweiligen Beginn des Verkehrsberuhigten Bereichs, ergänzende Piktogramme, Querschwellen sowie Pflanzkübel diskutiert. Details zur Machbarkeit werden zurzeit erarbeitet. Kurzfristig können Bürgerinnen und Bürger an privaten Zäunen, Hauswänden oder Toren Hinweisschilder anbringen, die auf die notwendige gegenseitige Rücksichtnahme hinweisen. Außerdem sind Anwohnende eingeladen, Patenschaften für Pflanzkübel zu übernehmen. Bei Interesse wenden Sie sich gerne per E-Mail an verkehrsplanung@oberursel.de.
Antje Runge
Bürgermeisterin
*Bild, Verkehrszeichen 325.1, public domain: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_325.1_-_Beginn_eines_verkehrsberuhigten_Bereichs,_StVO_2009.svg
Zeichen 325.2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_325.2_-_Ende_eines_verkehrsberuhigten_Bereichs,_StVO_2009.svg