Verkehr

Tempo 30 in einem weiteren Abschnitt der Oberhöchstadter Straße


Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in der Oberhöchstadter Straße zwischen dem Abzweig Füllerstraße und dem Abzweig An der Heide in beiden Fahrtrichtungen wieder auf Tempo 30 gesenkt.

Beim dem nordöstlichen Teil der Oberhöchstadter Straße handelt es sich um einen innerstädtischen kommunalen Straßenabschnitt, der die Innenstadt mit der Landesstraße L 3015 und dem Stadtteil Stierstadt verbindet. Dieser wird täglich von bis zu circa 15.000 Fahrzeugen befahren.

Grundlage für diese Maßnahme zwischen dem Abzweig Kleine Schmieh und dem Abzweig An der Heide ist eine durchgeführte Lärmberechnung, wonach die Lärmbelastung in diesem Abschnitt für die dort befindlichen Wohnhäuser von derzeit über 70 dB (A) tagsüber und über 60 dB (A) zur Nachtzeit durch Tempo 30 um bis zu 3 dB (A) tagsüber und 4 DB (A) zur Nachtzeit reduziert wird.

Zwischen dem Abzweig Füllerstraße und Kleine Schmieh wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zur Verstetigung des Verkehrsflusses auf 30 km/h gesenkt, was in diesem kurzen Abschnitt als Lückenschluss möglich und geboten ist.

Zwischen dem Abzweig An der Heide und L 3015 „Weingärtenumgehung“ hat die durchgeführte Lärmberechnung eine geringere Lärmbelastung ergeben. Dort ist aus rechtlichen Gründen keine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich.

Die Beschilderung wird voraussichtlich in der kommenden Woche angebracht.

 

 

Christof Fink

Erster Stadtrat