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Weitere Informationen
Zuschüsse/ Fördermöglichkeiten
Die Stadt Oberursel vergibt keine Zuschüsse zur Finanzierung der Arbeiten an Kulturdenkmälern. Möglichkeiten zur Beantragung einer Förderung gibt es an folgenden Stellen:
Steuerliche Besonderheiten für Eigentümer eines Kulturdenkmals
Steuererleichterungen
Steuerliche Grundlagenbescheinigung
Baugestaltungssatzung Altstadt Oberursel
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmalschutz bezeichnet den staatlichen Schutz von Kulturdenkmälern und ist für jedes Bundesland durch ein eigenes Gesetz geregelt. Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind die Denkmalschutzbehörden zuständig. In Hessen sind dies die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und Städte) und die Oberste Denkmalschutzbehörde beim Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Denkmalpflege bedeutet alle Maßnahmen, die dem Erhalt der Kulturdenkmäler dienen. Der Umgang mit Kulturdenkmälern, deren sach- und fachgerechte Wartung, Reparatur, Instandsetzung oder Nutzung. Zuständige Fachbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege beschreiben alle Tätigkeiten, die auf die Erhaltung des materiellen Kulturerbes gerichtet sind. Dieser zentralen kulturstaatlichen Aufgabe tragen die 16 Denkmalschutzgesetze der Länder Rechnung.
Kulturdenkmäler der evangelischen und katholischen Kirche
Aufgrund der Staatskirchenverträge unterliegen Kulturdenkmäler im Besitz der Kirchen eingeschränkt dem Denkmalschutzgesetz (§29 HDSchG). Die Zuständigkeit liegt nicht bei den Unteren Denkmalschutzbehörden.