Kommunale Wärmeplanung für Oberursel (Taunus)

Neue Informationen zum Status der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) für Oberursel werden hier an dieser Stelle immer als erstes veröffentlicht. 

Bei größeren Aktualisierungen wird über Pressemitteilungen, etc. aktiv auf diese neuen Informationen hingewiesen werden.


Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - was gilt für meine Heizung? 

Die folgenden Links führen Sie zu externen Websites, auf denen Sie weitere Informationen erhalten.

Wärmeplanung in Oberursel - Aktueller Stand (November 2023)

Die Grundlagenermittlung für die Planung bzw. die Bestandsanalyse und Potentialanalyse laufen aktuell, gemäß gesetzlicher Anforderung zur Vorgehensweise. Außerdem finden Sondierungsgespräche mit potenziellen Umsetzungspartnern statt.

Im nächsten Schritt wird ein zukünftiges Zielszenario für das gesamte Stadtgebiet formuliert und eine Umsetzungsstrategie entwickelt, um dieses Zielszenario zu erreichen.

Diese Umsetzungsstrategie wird nach und nach auf Ebene der einzelnen Straßenzüge konkrete technische Möglichkeiten der Wärmeversorgung beschreiben und auch Auskunft geben, wann im Zeitverlauf mit diesen Möglichkeiten gerechnet werden kann. Um schneller Ergebnisse veröffentlichen zu können, werden durch eine Negativauslese als erstes die Gebiete identifiziert, bei denen sehr wahrscheinlich nicht mit einer zentralen Versorgung über Wärmenetze oder grüne Gase geplant werden kann.

Das bedeutet für Ihre Liegenschaft in Oberursel, dass wenn auf dieser Homepage Ihr Straßenzug oder Ihr Quartier noch nicht benannt oder auf einer Karte gezeigt ist, das Ergebnis dafür noch aussteht.

 

Allgemeine Informationen 

Viele Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Website der hessischen LandesEnergieAgentur (LEA).

Für die Umstellung der Erzeugung von Heiz- und Prozesswärme und Warmwasser bis spätestens zum Jahr 2045 auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme, sind die bisher in Deutschland unternommenen Schritte und getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Auch heute noch wird mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt.

Eine kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Werkzeug, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung gestalten zu können. Jede Kommune entwickelt dabei einen eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ziel ist es, die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, die sich direkt oder indirekt auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken.

Konkret wird das voraussichtlich im Ergebnis bedeuten, dass je Liegenschaft bzw. Straßenzug veröffentlicht wird, welche Versorgungslösung möglich sein kann (z.B. ein neuer Fernwärmeanschluß oder der Stromanschluß für Wärmepumpe) und wann das realistisch umsetzbar sein wird, so dass die jeweiligen Besitzer einer Liegenschaft einen sinnvollen Anhaltspunkt für ihre individuelle Planung bekommen.

Auch für die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, die das Gasnetz und Nahwärmenetze als Asset besitzen, und dieses im - Neubau und Bestand planen und betreiben, sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung elementar wichtig. Im November 2022 hat der Hessische Landtag einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes zugestimmt: Ab 2024 sollen Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern zu einer KWP verpflichtet werden. Auch der Bund arbeitet an einer bundesweiten Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung. Hier existiert derzeit ein nicht-abgestimmter Referentenentwurf (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Waermeplanung.html). Das Land Hessen zahlt den Kommunen für die Realisierung der kommunalen Wärmeplanung als kommunale Pflichtaufgabe eine sog. „Konnexitätszahlung“.  


Vorgehensweise der Stadt Oberursel (Taunus)

Im Jahre 2023 wurden die folgenden Beschlüsse zur Vorgehensweise im Bereich der kommunalen Wärmeplanung durch die Stadtverordneten gefasst.

Vorgang A-27/2023

Vorgang VL-104/2023

Die Stadtwerke Oberursel haben angeboten, mit neu geschaffener Fachkompetenz und personellen Ressourcen die Wärmeplanung gemeinsam mit der Verwaltung zu entwickeln. Dies wird als sinnvoll erachtet, da dadurch die KWP umsetzungsbezogen durchgeführt werden kann.

(Erste) Teilergebnisse der Wärmeplanung sind für 2024 zu erwarten und werden als erstes hier auf dieser Homepage veröffentlicht.

Die Wärmeplanung ist ein lebendiger Prozess, der sich bis zur vollständigen Dekarbonisierung des Wärmesektors fortsetzen wird. Das Ministerium hat die vorgesehenen Konnexitätszahlungen auf der Grundlage eines 6-jährigen Turnus zur Aktualisierung der Kommunalen Wärmeplanung berechnet.

Von einer Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung profitieren die Einwohner/innen der Stadt Oberursel und Versorgungsträger gleichermaßen. Die Einwohner/innen haben Klarheit, welche Optionen sie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in ihrem eigenen Haus haben. So werden auch private Fehlinvestitionen vermieden.

Für die Stadtwerke als Inhaberin der Gasnetze ist es essentiell, an welcher Stelle diese Netze künftig noch benötigt werden. So können Planungen im Bereich Ausbau, Rückbau und Wartung angepasst werden und nachhaltige Wärmelösungen, beispielsweise über Fernwärmenetze, durch den Versorgungsträger weiterentwickelt werden.


Ansprechpartner

Fachliche Rückfragen zur Kommunalen Wärmeplanung können Sie ausschließlich schriftlich an das Postfach

waermeplanung@oberursel.de 

richten.


Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung wird von Abteilung 10-104 (Nachhaltigkeit) koordiniert.