Klimaschutz

Kommunale Wärmeplanung für Oberursel (Taunus)

Neue Informationen zum Status der kommunalen Wärmeplanung (KWP) für Oberursel werden hier an dieser Stelle immer als erstes veröffentlicht. 

Bei größeren Aktualisierungen wird über Pressemitteilungen, etc. aktiv auf diese neuen Informationen hingewiesen werden. 


Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Ein kommunaler Wärmeplan ist das zentrale Werkzeug, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die gesamte Kommune zu erreichen. Er weist den Weg, indem er Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Heizungen sowie die nächsten Umsetzungsschritte festlegt. Dies geht auf das am ersten Januar 2024 in Kraft getretene „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” zurück, das die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland schafft, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 zu erreichen.

Für die damit verbundene Umstellung der Erzeugung von Heiz- und Prozesswärme und Warmwasser auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme sind die bisherigen Maßnahmen in Deutschland nicht ausreichend. Noch immer wird mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Eine kommunale Wärmeplanung berücksichtigt die jeweilige Situation vor Ort und erhöht die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen, die sich direkt oder indirekt auf die Wärmeversorgung auswirken.

Die kommunale Wärmeplanung sieht fünf Phasen vor: Zu Beginn steht die Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und der aktuellen Versorgungsstruktur. Eine Potenzialanalyse über das Stadtgebiet gibt des Weiteren Aufschluss darüber, inwieweit die lokal verfügbaren erneuerbaren Energieträger (oder unvermeidbare Abwärme) ausreichen, um den Wärmebedarf zu decken. Anschließend sollen zeitlich gestaffelte Zielszenarien für die zukünftige Wärmeversorgung abgeleitet werden, die je nach Situation (Zustand, Potentiale, etc.) zwischen einzelnen Wohngebieten bis hin zu einzelnen Liegenschaften differenzieren. Letztlich ist auf Basis der vorangegangenen Schritte eine Umsetzungsstrategie der initialen Planung zu entwickeln. Die Wärmeplanung ist dann fortlaufend auf Basis neuer Erkenntnisse bis 2045 zu aktualisieren.

Ergänzend finden in Oberursel erste Beteiligungsverfahren von Stakeholdern der Wohnungswirtschaft, Großverbrauchenden und Infrastrukturnetzbetreibenden, Strom, Gas und Wärme statt.

Von einer Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung profitieren die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Oberursel und Versorgungsträger gleichermaßen. Die Einwohner und Einwohnerinnen haben Klarheit, welche Optionen sie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in ihrem eigenen Haus haben. So werden auch private Fehlinvestitionen vermieden.

Für die Stadtwerke als Inhaberin der Gasnetze ist es essentiell, an welcher Stelle diese Netze künftig noch benötigt werden. So können Planungen im Bereich Ausbau, Rückbau und Wartung angepasst werden und nachhaltige Wärmelösungen, beispielsweise über Fernwärmenetze, durch den Versorgungsträger weiterentwickelt werden.


Wärmeplanung in Oberursel - Aktueller Stand (September 2024)

Der Magistrat hat bereits mit der Arbeit an der Wärmeplanung begonnen. Im Jahre 2023 wurden die folgenden Beschlüsse zur Vorgehensweise im Bereich der kommunalen Wärmeplanung durch die Stadtverordneten gefasst.

Vorgang A-27/2023

Vorgang VL-104/2023

Die Stadtwerke Oberursel haben angeboten, mit neu geschaffener Fachkompetenz und personellen Ressourcen die Wärmeplanung gemeinsam mit der Verwaltung zu entwickeln. Dies wird als sinnvoll erachtet, da dadurch die KWP umsetzungsbezogen durchgeführt werden kann.


Den aktuellen Stand der Wärmeplanung können Sie auf der Website des Geoportal Hochtaunus einsehen.

Die Legende ist auf der rechten Seite unter dem Icon mit den drei Ebenen zu finden.

Weitere Informationen zum Hintergrund der Einordnung der Gebietsarten finden Sie hier.


Für eine detailliertere und interaktive Ansicht besuchen Sie das Geoportal Hochtaunus.

Auf der Karte ist der derzeitige Stand der kommunalen Wärmeplanung zu sehen. Die ausgewiesenen Gebiete beziehen sich auf einen voraussichtlichen Zielzustand in 2040 und werden kontinuierlich erweitert. Sollte Ihr Straßenzug oder Quartier auf dieser Homepage noch nicht benannt oder auf einer Karte gezeigt sein, steht das Ergebnis dafür noch aus.


Gebiet für erneuerbare Einzelversorgungslösung (gelb)

Die Liegenschaften in diesem Gebiet müssen voraussichtlich ein individuelles Versorgungskonzept für Wärme umsetzen. Es ist hier momentan keine Lieferung von klimaneutralen Gasen wie Wasserstoff oder Fernwärme über Leitungen zu erwarten.

Empfehlenswert ist hier in der Regel, ein energetisches Sanierungskonzept mit einem Bafa- gelisteten Energieberater für die Liegenschaft aufzustellen und dann dieses Konzept zumindest in Teilen und förderfähig umzusetzen. In der Praxis könnte das beispielsweise bedeuten, einige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (Fenster, Dämmung, größere Heizkörper) umzusetzen und die Wärmeerzeugung auf Wärmepumpe oder Pelletanlage umzustellen.

Auswahlkriterien für diese Gebietsart sind die räumlichen Abstände zwischen den Liegenschaften, das tendenzielle Gebäudealter und/oder die Zukunftsfähigkeit des Gasnetzes an dieser Stelle.

 

Bestandsgebiete Fernwärme (dunkel-rot)

Die Liegenschaften in diesem Gebiet werden zum aktuellen Zeitpunkt bereits durch Fernwärme versorgt oder können jederzeit daran angeschlossen werden. Bei der Versorgung mit Fernwärme geht die Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetreiber über und die Liegenschaften können somit davon ausgehen, dauerhaft konform mit Wärme versorgt zu werden.

Es lässt sich nicht ausschließen, dass ein bestehendes Fernwärmenetz auch wieder stillgelegt wird, zum Beispiel wenn die gesetzlichen Anforderungen für den Netzbetreiber nicht mehr tragbar sind. In diesem Fall wird die Einordnung nach Bekanntwerden in der Wärmeplanung geändert.

 

Prüfgebiet Fernwärme (rot schraffiert)

Die Liegenschaften in diesem Gebiet eigenen sich (von ihrer Lage und ihrem Energiebedarf her) grundsätzlich gut, um durch ein Fernwärmenetz versorgt zu werden. Bevor ein neues Fernwärmenetz gebaut werden kann, müssen allerdings noch einige weitere Voraussetzungen geprüft werden, was dazu führen kann, dass dieses Gebiet im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch einmal umgewidmet wird.

 

Ausbaugebiet Fernwärme (hellrot)

Für die Versorgung dieser Liegenschaften kann wahrscheinlich ein Fernwärmenetz entstehen. Die verschiedenen Voraussetzungen, welche in der Kategorie „Prüfgebiet“ noch unklar sind, konnten hier bereits geklärt werden.

Wenn hier ein Fernwärmeanschluss angeboten wird, erfüllt dieser automatisch für die Liegenschaft die gesetzlichen Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz

Wer ein Fernwärmenetz in diesem Bereich tatsächlich baut und in welchem Zeitrahmen dies geschehen kann, kann im Rahmen der unverbindlichen Wärmeplanung noch nicht erörtert werden. Die betroffenen Liegenschaften werden hier separat angesprochen.

 

Gebiet mit Versorgung durch klimaneutrale Gase (blau)

Liegenschaften in diesem Gebiet können gemäß dieser unverbindlichen Planung damit rechnen, über das bisherige Erdgasnetz mit einem klimaneutralen Gas (Wasserstoff, o.ä) versorgt werden zu können.

Das setzt grundsätzlich noch zusätzlich voraus, dass dieses klimaneutrale Gas von außen in das Oberurseler Netz eingespeist wird, bzw. das Oberurseler Netz an ein vorgelagertes Netz dieser Art angeschlossen wird – eine Frage, die nicht aus Oberursel hinaus z.B. in dieser Wärmeplanung beantwortet werden kann. Der Energiebedarf für die entsprechenden Liegenschaften wurde gemäß EnWG und des dort integrierten Netzentwicklungsplans für Erdgas und Wasserstoff als Langfristprognose für Erdgas sowie eine Ergänzung der Daten für Wasserstoff beim vorgelagerten Netzbetreiber angemeldet.

Technische Voraussetzung bei den jeweiligen Liegenschaften wird sein, dass zum einen eine eigene Gasdruckregelstation vorhanden ist und zum anderen, die vorhandene oder zukünftige Erzeugungstechnik (bisher auf Erdgasbasis) mit dem klimaneutralen Gas kompatibel sein wird.


Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?

Im Zentrum der Wärmeplanung steht, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern. Die Planungen sind rechtlich unverbindlich und sollen für Eigentümerinnen und Eigentümer Informationen und Orientierung für die Wärmeversorgung ihrer Immobilien bieten. Dennoch ist zu beachten, dass sich die Stadt sowie andere infrastrukturell tätige Akteure bei ihrer flächenbedeutsamen Planung (z.B. Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans, Entwicklung der Netzstrukturen etc.) an der KWP orientieren.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien gibt es Unterstützung und Beratungsangebote rund um die Energie- und Wärmewende. Die Stadt Oberursel bietet in Kollaboration mit der Verbraucherzentrale Hessen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Energieberatungen an. Die Beratungen finden jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat, in der Zeit von 14 bis 18 Uhr (z.Zt. telefonisch) mit Dipl. Ing. Jolanta Zamirska-Drees statt. Die Beratungen sind anbieterunabhängig und seit 1.1.2019 auch kostenlos. 

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich bei der Stadt Oberursel (Taunus), Tel. 06171 502 310 oder der Verbraucherzentrale, Tel. 0800 809 802 400.


Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung können Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Ab dann gilt die 65% erneuerbare Energien-Vorgabe des novellierten Gebäudeenergiegesetzes, laut derer alle neu eingebauten Heizkörper zu mindestens 65% auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorabveröffentlichung stellt explizit keine Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 71 des Gesetzes „zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)“ dar. Das bedeutet, es können bis auf Weiteres in Oberursel nach wie vor Heizungsanlagen getauscht werden, ohne dass die 65%-Vorgabe erfüllt werden muss.


Stand: 31.05.2024

Weitere Informationen

Ihre Ansprechperson:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Weiterführende Links:

Die folgenden Links führen Sie zu externen Websites, auf denen Sie weitere Informationen erhalten.