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Abgeschlossene Verfahren

Abgeschlossene Verfahren

Auf dieser Seite möchten wir einen Einblick in bereits realisierte Bauvorhaben geben. Neben größeren Bebauungsplanverfahren im Wohnungs- und Gewerbebau stellen wir auch Umsetzungen im Bereich Freizeit vor.

 Es werden sowohl die Ergebnisse als auch – soweit sie vorliegen - die dazugehörigen Planungsprozesse dokumentiert.


Wohnquartier Nassauer Straße

Bebauungsplan Nr. 252 "Nassauer Straße 1"

  • Plangebiet

    Das ca. 5.900 m² große Plangebiet liegt zwischen U- und S-Bahntrasse südwestlich der Bahnübergänge (vormals: P+R-Parkplatz und Grünfläche), direkt erschlossen über die Achse Adenauerallee / Frankfurter Landstraße. Das Grundstück war mit Ausnahme des ehem. Stellwerkgebäudes an der Straße, das unter Denkmalschutz steht, unbebaut.

    Die verkehrliche Anbindung des Gebietes sowohl bezüglich des Individual- als auch des öffentlichen Verkehrs ist gesichert, sie wurde auf die anstehenden Verkehrsplanungen im Bereich Nassauer Straße / Bahnhofsareal abgestimmt.

    Der nordwestlich angrenzende Siedlungsbereich ist sowohl von Wohnnutzung als auch gewerblicher Nutzung geprägt. Südöstlich ist die Hauptverwaltung der Braas Monier Building Group (Herstellung von Dachsystemen) angesiedelt.

  • Anlass und Planungsziel

    Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2020 wurde die Entscheidung getroffen auf dem Grundstück Nassauer Straße 1 ein Wohnquartier mit ca. 70 Wohneinheiten zu entwickeln. Davon werden ca. 15 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung über einen Zeitraum von 15 Jahren zur Verfügung gestellt.

    Der Bebauungsplan Nr. 252 wurde auf Antrag der WILMA Wohnen Süd RM GmbH als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wurde mit der Stadt abgeschlossen.

    Die Grundlage für den Bebauungsplan war das städtebauliche Konzept der WILMA Wohnen Süd RM GmbH vom August 2020. Nach der Durchführung eines Bieterverfahrens durch die SEWO und einem entsprechenden Beschluss der städtischen Gremien wurde das Konzept mit der Wilma Wohnen Süd RM GmbH konkretisiert.

    Die Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind:

    • die Entwicklung des Geländes im Sinne der Innenentwicklung,
    • die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes,
    • die Abstimmung der Nutzung auf die besondere verkehrliche Erschließungssituation,
    • die Schaffung von Planungsrecht auf Grundlage des Ergebnisses des Bieterverfahrens,
    • die Regelung der baulichen Dichte sowie der Höhenentwicklung der Gebäude und
    • die Schaffung von sowohl allgemeinen als auch kostengünstigem Wohnraum.
  • Städtebauliches Konzept

    Grundstruktur des städtebaulichen Konzeptes:

    • Über einem Sockelgeschoss, das die Tiefgarage und die Nebenräume beherbergt, erheben sich 5 Baukörper, die den Raum zwischen den Gleisen gliedern.
    • Es werden hier jeweils drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss realisiert.
    • Ein sechster Baukörper erhebt sich in der Spitze des Grundstücks An der Brennersmühle mit sieben Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.
    • Es sind ca. 70 Wohneinheiten als Eigentumswohnungen geplant, wovon ca. 15 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung über einen Zeitraum von 15 Jahren zur Verfügung gestellt werden.
    • Die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Oberursel nachzuweisenden Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen.
    • Die Haltestellen der U-Bahnlinie U 3 und der S-Bahnlinie S 5 befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft am Bahnhof und sind zu Fuß gut erreichbar. Die Nahversorgung kann über die vorhandenen Einkaufsmärkte gesichert werden.
  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 „Nassauer Straße 1“ wurde am 17.12.2020 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist in dem Zeitraum vom 09.02. bis 12.03.2021 durchgeführt worden. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
    • Am 15.07.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen.
    • Der Bebauungsplan wurde am 07.08.2021 bekannt gemacht.
    •  Das Projekt wurde 2024 fertiggestellt und ist bezugsfertig.
    • Die Eigentumswohnungen sind in der Vermarktung.
  • Bebauungsplan 




Landschaftspark Borngrund

Bebauungsplan Nr. 201, 1. Teiländerung

  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Stierstadt, westlich des alten Ortskerns. Das Plangebiet beinhaltet sowohl Grünflächen im Bereich der Altbachaue und im Anschluss an die vorhandene und neue Bebauung, landwirtschaftliche Flächen im südlichen Bereich als auch Bereiche mit Wohnbebauung im Bestand sowie einen Neubaubereich. 
    Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt insgesamt rd. 18,6 ha, davon entfallen ca. 2,1 ha auf den Neubaubereich.

  • Planungsanlass

    Im Sinne einer ausgewogenen Siedlungsentwicklung ist es im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sinnvoll, in allen Stadtteilen Oberursels Wohnbauflächen neu zu erschließen. In Stierstadt wurden seit den 1980er Jahren keine größeren Flächen mehr entwickelt. Wie in anderen Stadtteilen auch sind die Menschen in Stierstadt „verwurzelt“ und möchten auch mit ihren Familien zukünftig in Stierstadt leben. 
    Um der Nachfrage entsprechen zu können, wurde bereits 1998 das Bebauungsplanverfahren zur Erschließung neuer Wohnbauflächen eingeleitet.

  • Projektziel

    Der Bebauungsplan Nr. 201 "Landschaftspark Borngrund" trägt dem Wohnbedarf der Bevölkerung und der anhaltend großen Nachfrage nach Baugrundstücken im Stadtteil Stierstadt Rechnung. Ferner dient er dem Erhalt und der Entwicklung von Bereichen für die Naherholung (Kleingärten) sowie für Natur und Landschaft. Flächen für die Landwirtschaft sollen erhalten werden. Im Rahmen der Planung wurde der südwestliche Ortsrand des Stadtteils Stierstadt baulich sinnvoll erweitert und mit Hilfe von Ortsrandbegrünungen deutlich von der nicht bebauten Freifläche abgegrenzt.

    Auf ca. 4,3 ha soll eine teilweise schon bestehende Naherholungsnutzung (Gärten) der Flächen geregelt und landschaftsgerecht weiterentwickelt werden. Bei weiteren 9,1 ha handelt es sich entweder um landwirtschaftliche Nutzfläche, die erhalten bleiben soll oder um Flächen, die, soweit naturschutzfachlich geboten, im Sinne des Biotop- und Artschutzes gepflegt und entwickelt werden sollen.
    Die ca. 2,1 ha bereits als Wohnbauflächen genutzten Bereiche entlang der Gartenstraße, Pfingstbornstraße und des Kieswegs wurden entsprechend als Wohnbauflächen mit den entsprechenden Ausnutzungen festgesetzt.

    Das ca. 2,1, ha große Neubaugebiet soll gestalterisch der umliegenden – in der Regel zweigeschossigen - Einzelhausbebauung Rechnung tragen. Andererseits musste auch berücksichtigt werden, dass im Rahmen des Umlegungsverfahrens eine Anzahl von Baugrundstücken geschaffen werden musste, die in etwa mit der Anzahl der Grundstückseigentümer im Neubaubereich korrespondiert. Aus diesem Grund war auch die Bildung einer Vielzahl kleinerer Grundstücke notwendig.

  • Projektverlauf

    • Der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplanverfahrens Nr. 201 "Landschaftspark Borngrund“ wurde am 15.07.1998 gefasst.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand von 23.11. bis 23.12.2004 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte ebenfalls in diesem Zeitraum.
    • Am 09.10.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung erneut die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Im Zeitraum vom 04.11. bis 04.12.2014 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel.
    • Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015 gefasst.
    • Im Rahmen der Vorbereitung des Umlegungsverfahrens, das zur Neuordnung der Grundstücke im Neubaubereich notwendig war, wurden von Seiten der Umlegungsstelle Zuteilungsentwürfe erarbeitet und mit den beteiligten Grundstückseigentümern erörtert. Durch den langen Verfahrensablauf haben sich die Ziele der Eigentümer bezüglich der Verwendung ihrer Grundstücke teilweise geändert. Dadurch wurde eine erneute Planänderung notwendig. Diese wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2015 gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
    • Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 1. Teiländerung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015 gefasst.
    • Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung am 23.01.2016 in Kraft.
    • Die Erschließungsbauarbeiten für den Neubaubereich wurden in 2018 abgeschlossen.
    • Nach Abschluss der Erschließungsbauarbeiten wurden in dem Neubaugebiet nach und nach die Wohnungsbauvorhaben der privaten Grundstückseigentümer (Einzel- und Doppelhäuser) realisiert.
      Stand: 2023 sind ca. 65 % der Neubaugrundstücke bebaut.
    • Am 10. September 2022 wurde der Spielplatz „Im Borngrund“ offiziell eingeweiht. Dem Bau des Spielplatzes ging eine längere Planungsphase voraus, die unter Beteiligung von Kindern und anwohnenden Familien stattfand. Beteiligt waren das Kinderbüro mit der städtischen Arbeitsgruppe „Oberursel unter der Lupe“ in enger Kooperation und mit Unterstützung der Bürger*inneninitiative ILSE (Initiative ein lebendiges Stierstadt entwickeln), Mitgliedern des Ortsbeirates, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Stierstädter Vereinen. 
  • Bebauungsplan


Institut für Bienenkunde

Bebauungsplan Nr. 246 "Institut für Bienenkunde - Ebertstraße"

  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt unweit des Vereinsheims der Kleingärtner an der verlängerten Ebertstraße am nordöstlichen Siedlungsrand von Oberursel. Die Fläche beträgt ca. 0,57 ha.

    Das Plangebiet umfasst eine bislang nahezu unbebaute Fläche sowie die angrenzenden Erschließungsflächen. Innerhalb des Geltungsbereichs ist ein Kleingarten vorhanden, der mit zwei Gartenhütten ausgestattet ist. Die weiteren Flächen im Plangebiet bestehen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Nordwesten und Nordosten grenzt das Plangebiet an Kleingartenflächen an. Das Plangebiet fällt von Nordwesten nach Südosten ab.

  • Anlass und Planungsziel 

    Das Institut für Bienenkunde wurde 1937 in Oberursel am Standort Karl-von-Frisch-Weg durch die Polytechnische Gesellschaft gegründet. Seit der Gründung besteht eine enge Vernetzung mit der Stadt Oberursel, deren Bürgern, den ansässigen Schulen und Vereinen, aber auch in die Region. Das Institut zählt mittlerweile bis zu 1000 Besucher jährlich und besitzt auch als "Außenstelle" der Goethe-Universität Frankfurt einen hohen Bekanntheitsgrad weltweit. 

    Das Institut ist zur Zeit mit den Institutsgebäuden und der Bienenflughalle auf zwei Standorte verteilt, die aufgrund des Alters der Gebäude aber den aktuellen arbeitstechnischen und energetischen Anforderungen an ein wissenschaftliches Institut nicht genügen können. Eine Sanierung der lnstitutsgebäude und der Bienenflughalle ist nicht rentabel. Aufgrund der Tatsache, dass diese beiden Einheiten des Instituts an einem Standort zusammengefasst werden sollen und wegen der mittlerweile hohen Zahl von besuchenden Schulklassen, wurde nach einem anderen Standort in Oberursel für das Bieneninstitut möglichst in fußläufiger Entfernung zu einer U- bzw. S-Bahnhaltestelle gesucht.

    Schließlich stellte sich der Standort Ebertstraße als der geeignetste und aufgrund der Eigentumsverhältnisse auch realisierbare Standort heraus. Die Erschließung über die Ebertstraße ist gesichert, die U-Bahnhaltestelle Altstadt ist ca. 700 m entfernt. Die Nähe zu der vorhandenen Kleingartenanlage und zu Streuobstwiesen ist als Nahrungsquelle für die Bienen optimal und auch für die Kleingärten ökologisch sinnvoll.

    In einem zweistufigen Verfahren wurde für das Vorhaben an diesem Standort ein Wettbewerb durchgeführt. Der Sieger des Wettbewerbs, der Beitrag des Architekturbüros h/sc hellerschweizer/co, Heidelberg und Frankfurt am Main wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 246 planungsrechtlich umgesetzt. 

  • Städtebauliches Konzept

    Freiflächenplan


    Ansicht Süd
    Ansicht West
  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 246 "Institut für Bienenkunde - Ebertstraße" wurde am 28.09.2017 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Durchführung eines offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerbs für die Hochbauplanung des Neubaus im Jahr 2018.
    • Entscheidung des Preisgerichts im Februar 2019 für den Beitrag des Architekturbüros h/sc hellerschweizer/co, Heidelberg und Frankfurt am Main.
    • Ausstellung aller 72 Wettbewerbsbeiträge „Institut für Bienenkunde“ im Foyer des Rathauses Oberursel vom 13. bis 29. August 2019.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB erfolgte vom 10.09.2019 bis 18.10.2019.
    • Am 06.02.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung die Erweiterung des Geltungsbereichs um die angrenzenden Erschließungsflächen beschlossen.
    • Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB erfolgte vom 11.08.2020 bis 11.09.2020.
    • Am 18.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen.
    • Der Bebauungsplan wurde am 06.03.2021 bekannt gemacht.
    • Mit dem Bau soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 begonnen werden.Mit dem Bau wurde im September 2021 begonnen, im Juli 2022 erfolgte die Grundsteinlegung.
    • Richtfest 20. Oktober 2023
    • Der Einzug und die Fertigstellung der Außenanlagen sind für 2025 geplant.
    • Mehr Infos unter: Institut für Bienenkunde
  • Bebauungsplan


Wohnquartier Erich-Ollenhauer-Straße

Bebauungsplan Nr. 22 B "Erich-Ollenhauer-Straße 29-35"

  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt auf der nordöstlichen Seite der Erich-Ollenhauer-Straße und hat eine Größe von ca. 1 ha. Es war bis 2021 überwiegend mit gewerblichen Gebäuden bebaut. Im Osten grenzt ein bestehendes Einfamilienhausgebiet an und im Westen ein Wohnquartier mit Geschosswohnungen. Die verkehrliche Anbindung des Gebietes sowohl bezüglich des Individual- als auch des öffentlichen Verkehrs ist als gut zu bewerten

  • Anlass und Planungsziel

    Das Plangebiet liegt auf der nordöstlichen Seite der Erich-Ollenhauer-Straße und hat eine Größe von ca. 1 ha. Es war bis 2021 überwiegend mit gewerblichen Gebäuden bebaut. Im Osten grenzt ein bestehendes Einfamilienhausgebiet an und im Westen ein Wohnquartier mit Geschosswohnungen. Die verkehrliche Anbindung des Gebietes sowohl bezüglich des Individual- als auch des öffentlichen Verkehrs ist als gut zu bewerten.

  • Städtebauliches Konzept


  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 B - Erich-Ollenhauer-Straße 29-35“ wurde am 02.07.2020 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Das Verfahren wurde als „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ in einer Kombination des § 13 a mit § 12 BauGB durchgeführt. Ein entsprechender Durchführungsvertrag ist geschlossen.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 08.09. bis 16.10.2020. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte gleichzeitig.
    • Am 18.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Durchführungsvertrag und den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen.
    • Der Bebauungsplan wurde am 03.04.2021 bekannt gemacht.
    • Seit 2024 sind die Wohnungen bezugsfertig.

    Infos unter: Wüstenrot Haus- und Städtebau

  • Bebauungsplan


Adenauerallee | Neugestaltung

  • Boulevardcharakter durch neue Gestaltung von Gehwegen und Parkstreifen

    Um die Gesamtmaßnahme abzurunden, wurden mehrere Querungsstellen angelegt, die das Überqueren der Adenauerallee deutlich erleichtern und einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit leisten.

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    Adenaueralle ca. 1936

    Besonders in Höhe der Aumühlenstraße bewegen sich viele Fußgänger aus Richtung Stadt über den Alleenpark in Richtung Maasgrund. Aber auch aus der Gegenrichtung, von der Aumühlenresidenz her, ist der Park Adenauerallee häufiges Ziel für einen Spaziergang.

    Die erforderliche Neuverlegung von Versorgungsleitungen in der Adenauerallee hatte die Stadt zum Anlass genommen, sich auch mit der Oberfläche dieser Straße zu beschäftigen und schlug eine grundsätzliche Neugestaltung vor.
    Zu entscheiden war, wie die zukünftige Gestaltung von Gehwegen und  Parkstreifen kombiniert mit den einzelnen Elementen wie Baumscheiben, Baumschutzgittern und Straßenlampen aussehen sollte.

    Der Ausbaubereich umfasste fast den gesamten Bereich zwischen der Oberhöchstadter Straße und der Nassauer Straße sowie den Eckbereich der Nassauer Straße, in Höhe des italienischen Restaurants in Richtung Maasgrund, um auch hier eine modernisierte und einheitliche Gestaltung zu gewährleisten.

    Gemeinsam mit dem Planungsbüro Via Verde, Kronberg, wurden im Rathaus Gestaltungsvorschläge erarbeitet und dem Magistrat sowie dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt. In beiden Gremien wurden die Planungen eingehend diskutiert und zur Ausführung freigegeben.

    Rechtzeitig zum Hessentag im Juni 2011 war die Neugestaltung weitgehend abgeschlossen, einige abschließende Arbeiten wurden nach dem Fest ausgeführt.

  • Kastanienallee

    Die zunehmende Erkrankung der Kastanien in der Adenauer Allee war seit Jahren klar erkennbar. Bereits ab Juni traten deutliche Verfärbungen der Blätter auf, das Laub fiel bereits im Spätsommer, deutlich zu früh.
    Versuche, in den zurückliegenden Jahren durch Nachpflanzungen den Charakter der Allee zu erhalten, haben nicht zum Erfolg geführt. Die nachgepflanzten Bäume haben im Schatten der großen Bestandsbäume keine ausreichenden Lebensbedingungen gefunden. 

  • Restaurierung und Umgestaltung

    Nach eingehender Untersuchung des aktuellen Zustandes der Wegebeläge, des Erdreichs und des Baumbestandes der historischen Parkanlage und ihrer prägenden Allee fiel die Entscheidung zur Neubewertung in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde.

    Ein Baumgutachten ergab ein im Gesamtergebnis für jeden Baumfreund niederschmetterndes Ergebnis:
    Nahezu alle Kastanien des oberen Abschnittes der Allee zwischen Vorstadt und Bahnhof  waren geschädigt, einige so schwer, dass die Verkehrssicherheit gefährdet war. Der Boden im Bereich der Allee zusätzlich hochgradig verdichtet, mit deutlich erhöhtem Salzgehalt (Streusalzschäden).

  • Wesentliche Punkte der Restaurierung

    • Ersatz der geschädigten Bäume durch bereits große neue Kastanien  zur Wiederherstellung des Gesamtbildes einer eindrucksvollen Allee.
    • Erneuerung des Wegebelages im Alleenweg im Hinblick auf  Benutzerfreundlichkeit und farblich angepasster Gestaltung.
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    Kastanienalle | bisheriger Bestand
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    Kastanienalle | Neupflanzung


  • Kastanienallee - Entwicklung bis 2015

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    Kronenschluss der Bäume über den Alleenweg

  • Wesentliche Punkte der Umgestaltung

    Das Wasserbecken wurde zugänglich gemacht, die Bepflanzung rückt vom Beckenrand ab, so dass Aufenthaltsraum direkt am Wasser entsteht, das Wasser aber auch betreten werden kann

    Die Mittelachse der Aumühlenstraße wird im Park fortgeführt und etwas verbreitert, so dass Raum als Aufenthaltsfläche entstand. Die Fläche wäre zukünftig für eine in einem kleinen Pavillon untergebrachte Sommerbewirtschaftung geeignet.

    Der Übergang über die Straße an die Aumühlenstraße wurde geteilt und aus dem Kreuzungsbereich verlegt, so dass eine sichere Querung besser möglich wird.

  • Daten und Fakten

    Nachgepflanzt wurden Rosskastanien der Sorte ‚Baumannii’, da diese gegenüber der vorherigen Art eine größere Toleranz gegenüber negativen Einflüssen des Stadtklimas (Streusalzeintrag, Trockenheit) und der Miniermotte aufweist. Die Sorte Baumanii blüht gefüllt, es kommt eher selten zur Fruchtbildung.

    Bei einem zu erwartenden Jahreszuwachs von ca. 50 cm im Durchmesser pro Jahr, kann man vom Kronenschluss über dem Weg in bereits 6 Jahren ausgehen.


Altkönigsportplatz

Bebauungsplan Nr. 218A "Altkönigstraße / Steinmühlenweg / Else-Kröner-Straße"

  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Stadtkerns von Oberursel. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

    Altkoenigsportplatz_BPlan218A.jpg
    Plangebiet (Quelle: ALKIS - Stand Jan. 2011)
    • Im Nordwesten durch den angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 218 „Altkönigstraße / Steinmühlenweg“,
    • im Nordosten durch Gärten und Wald am Steinmühlenweg,
    • im Osten durch den Mühlgraben und die dahinter liegenden so genannten Portwiesen sowie
    • im Süden und Südwesten durch die Altkönigstraße und das südlich davon liegende Wohngebiet.
        

    Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt rund 2,1 ha.

  • Planungsanlass

    Das Gebiet zwischen Altkönigstraße und Sandweg/Steinmühlenweg, bestehend aus den Flächen des ehemaligen Schwimmbadparkplatzes und des Sportplatzes an der Altkönigstraße, soll städtebaulich neu geordnet und als hochwertiger Wohnstandort entwickelt werden. Vorbereitend begann im Sommer 2007 ein städtebaulicher Entwurfsprozess, in den mehrere Architektur- und Planungsbüros eingebunden wurden, um deren Ideen und Fachkenntnisse kooperativ einzubinden und zu nutzen. Nach verschiedenen Fortschreibungen der Planung beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010 das städtebauliche Rahmenkonzept und beauftragte den Magistrat, zu dessen Realisierung ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten und durchzuführen.

    Im Frühjahr/Sommer des Jahres 2011 änderte sich die Zielsetzung für den Sportplatz an der Altkönigstraße, so dass zunächst der Bebauungsplan Nr. 218 „Altkönigstraße / Steinmühlenweg“ für die Flächen des ehemaligen Schwimmbadparkplatzes aufgestellt wurde. Der Satzungsbeschluss wurde hierzu am 13.09.2012 gefasst.

    Nach eingehender Bedarfsermittlung und Prüfung des Sachverhalts hat sich die Stadt Oberursel (Taunus) im Sommer 2013 dazu entschieden, auch die Fläche des Sportplatzes als Wohnbauland zu entwickeln. Dementsprechend ist der Bebauungsplan 218A „Altkönigstraße / Steinmühlenweg  / Else-Kröner-Straße“ im unmittelbaren Anschluss an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 218 aufgestellt worden.

  • Projektziel

    Der städtebauliche Entwurf sieht freistehende Einzelhäuser (überwiegend mit 2 Wohneinheiten) in lockerer Anordnung vor. Lediglich an der Altkönigstraße sind vier Stadtvillen mit jeweils drei Wohneinheiten und großzügigen Wohnungszuschnitten geplant. Die Anordnung der Einzelhäuser ist so gewählt, dass möglichst vorteilhaft nutzbare Gartenbereiche in südwestlicher, südlicher und südöstlicher Ausrichtung entstehen.

  • Projektverlauf

    Für das Gebiet wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 218A „Altkönigstraße / Steinmühlenweg / Else-Kröner-Straße“ durchgeführt.

    • Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB wurde am 06.02.2014 gefasst.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 01.04.2014 bis 05.05.2014 statt.
    • Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel im o.g. Zeitraum.
    • Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014 gefasst.
    • Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung am 09.08.2014 in Kraft.
        

    Die Baugrundstücke sind im Eigentum der Stadt Oberursel (Taunus) gewesen und vollständig verkauft worden.
    Im Plangebiet stehen keine Grundstücke zur Neubebauung zur Verfügung.

  • Bebauungsplan


Bärenkreuzung

  • Neugestaltung der Bärenkreuzung

    Ende November 2013 begannen die Bauarbeiten für die Neugestaltung der Bärenkreuzung. Gleichzeitig musste hierfür ein Teilabschnitt der Adenauerallee voll gesperrt werden, der Verkehr wurde umgeleitet.

    5 Monate nach Beginn der Umbaumaßnahmen wurde am 24.04.2014 mit Inbetriebnahme der Signalanlage die Bärenkreuzung für den Verkehr wieder freigegeben.
    Damit besteht nun ein barrierefreier Übergang von der bereits 2011 umgestalteten Adenauerallee und ein schönes Entree zur Fußgängerzone.

    Nach der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Adenauerallee ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Attraktivitätsverbesserung der Innenstadt. Parallel dazu ist die Sanierung des „KDM“ abgeschlossen und die lange Zeit leerstehenden Räume werden jetzt gut genutzt.

    Offiziell eingeweiht wurde die neue Bärenkreuzung im Rahmen der Veranstaltung „Autos in der Allee“ am vorletzten Mai-Wochenende. 

  • Rückblick

    Am 18. November 2013 starteten die  Bauarbeiten für die Neugestaltung der Bärenkreuzung. Im ersten Schritt wurde der vorhandene Straßenbelag im Bereich des Adenauer Zentrums abgetragen und erforderliche Versorgungsleitungen neu verlegt. Außerdem wurde der Alleenweg verlängert. Auch die Bushaltestelle wurde barrierefrei ausgebaut. Nach den Weihnachtsferien wurde an den nächsten Maßnahmen des Bauvorhabens  im Bereich des Bärenplatzes, auf der dem Adenauer Zentrum gegenüberliegenden Seite gearbeitet. Dort wurde ebenfalls die Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut, der Gehweg erneuert und Versorgungstrassen für die neue Lichtsignalanlage verlegt.



Bahnhof

  • Bahnhof des Jahres 2013

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    „Einer der schönsten Bahnhöfe im RMV“: Oberursel deutschlandweit zum Bahnhof des Jahres 2013 gewählt

  • Attraktiver Nutzungsmix aus Gastronomie, Kultur und Freizeitfunktionen, Einzelhandel und Dienstleistungen

    Der neue, attraktive Nutzungsmix lässt den Alten Bahnhof Oberursel nach jahrelangem Leerstand als öffentlich genutztes Gebäude für die Oberurseler Bevölkerung wie auch für Besucherinnen und Besucher unserer Stadt endlich wieder erlebbar werden.

    • Im Erdgeschoss und 1. OG des Westflügels sowie in der ehemaligen Empfangshalle des Bahnhofes entstand die hochwertige Event-Gastronomie der Lounge mit zusätzlicher Außenbewirtschaftung an der Westseite des Bahnhofsgebäudes.
      85 Plätze bietet die Lounge im Innenbereich, 60 Plätze auf der Empore. Außerdem stehen im Biergarten weitere 250 Plätze zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.srzgastro.de.
    • Im Dachgeschoss des Westflügels und in der ehemaligen Empfangshalle wurden neue Räumlichkeiten für die in Oberursel bekannte und etablierte Tanzschule Pritzer geschaffen.
      Hier werden auch Partys, Discos und viele andere Veranstaltungen in Oberursel angeboten.
      Weitere Informationen unter www.pritzer.de.
    • In den Ostflügel des Alten Bahnhofes ist das Helen Doron Early English Learning Center eingezogen. In den neuen Räumlichkeiten wird Englischunterricht für Kinder zwischen drei Monaten und 14 Jahren angeboten und es gibt einen bilingualen Mini-Kindergarten für Kinder zwischen 18 Monaten und drei Jahren.
      Weitere Informationen unter www.helendoron.de und www.helendoron.com.
    • Im modernen, östlich des Bahnhofsgebäudes angelagerten Anbau des ServiceStore DB, wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, den Bahnreisenden wieder Fahrscheinverkauf und -beratung wie auch eine Verkaufsfläche mit fahrgastbezogenen Reisewaren wie frischen Snacks, Backwaren, Getränken, Kaffeespezialitäten, Zeitungen, Zeitschriften, Süßwaren und Eis anzubieten. Ergänzend wurde eine öffentliche Toilettenanlage einschließlich eines Behinderten-WC´s installiert. Betreiber des ServiceStore DB, ist die Convenience Concept GmbH, weitere Informationen unter www.convenience-concept.de und www.servicestoredb.de.
    • Der türkische Feinkostladen Soylu, vielen Oberurselern seit Jahren aus Stierstadt bekannt, eröffnete im Erdgeschoss und Untergeschoss des Bahnhofes ein Ladengeschäft mit Bistro. Vor dem Alten Bahnhof wird auch eine Außengastronomie bewirtschaftet. Seit einigen Jahren gehört auch ein Lieferservice zum Programm des Obst & Gemüseparadieses.
      Weitere Informationen unter www.soylu.de.
    • Außerdem gibt es im Obergeschoss des Ostflügels im Alten Bahnhof einen neuen Multifunktionssaal mit einer Fläche von ca. 100 Quadratmetern. Genutzt wird dieser zukünftig als dritter Saal für die Tanzschule, der Raum kann aber auch für private Veranstaltungen von Bürgern, Vereinen, Firmen etc. angemietet werden. Auskünfte hierzu gibt es bei der Helen Doron Schule.
  • Der Alte Bahnhof | Sanierung

    Für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes wurden keine Gelder aus dem städtischen Haushalt verwendet. Sämtliche Sanierungsarbeiten wurden von der SEWO in Eigenregie – in enger Abstimmung mit der Stadt und den politischen Gremien – und durch eigene finanzielle Mittel durchgeführt. 


Heidegarten

Bebauungsplanverfahren Nr. 231 „Im Heidegraben / Hohemarkstraße“

  • Plangebiet

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    Das Plangebiet liegt zentral im Stadtgebiet Oberursel, unweit des Kreuzungsbereichs Hohemarkstraße / Im Heidegraben. Es wird im Norden von Wohnbebauung (Hausgruppen und Einzelhäuser) begrenzt. Im Westen liegt die Fischbachstraße, im Süden die Hohemarkstraße und im Osten die Straße Im Heidegraben. Die Fläche umfasst rd. 1,4 ha.

  • Planungsanlass

    Der Bereich wurde bislang überwiegend für gewerbliche Flächen genutzt und soll zwischen der Hohemarkstraße sowie den Straßen Im Heidegraben und Fischbachstraße einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden. Dabei ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit differenzierten Mietwohnungen in Geschosswohnungsbauweise angestrebt.

  • Projektziel

    Geplant ist die Errichtung von modernen und architektonisch ansprechenden Stadthäusern und Stadtvillen mit unterschiedlichen Haustypen im Sinne eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes einer ökologisch orientierten Siedlungsentwicklung. Das Entwicklungskonzept sieht dabei insbesondere eine strukturierte Blockrandbebauung als städtebaulichen Lückenschluss der  bestehenden straßenseitigen Bebauung, die Herstellung der inneren Erschließung und Errichtung einer Tiefgarage sowie eine grünordnerische Gestaltung der Grundstücksfreiflächen vor.

    Darüber  hinaus sollen auch die bestehenden angrenzenden Wohnbaugrundstücke konzeptionell in die vorliegende Planung miteinbezogen werden, so dass künftig auch vor dem Hintergrund der im näheren Umfeld vorhandenen heterogenen Bebauungs- und Nutzungsstruktur die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Gesamtbereich eindeutig formuliert werden können.

  • Projektverlauf

    Für das Gebiet wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 231 „Im Heidegraben / Hohemarkstraße“ durchgeführt.

    • Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde am 01.09.2011 gefasst, die Bekanntmachung erfolgte am 17.09.2011.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand von 27.09.2011 – 28.10.2011 (Bekanntmachung am 17.09.2011) statt.
    • Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom Anschreiben 13.09.2011 bis zur Frist 28.10.2011.
    • Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wurde am 02.02.2012 gefasst.
    • Der Bebauungsplan wurde am 07.03.2012 bekannt gemacht.
  • Präsentation zum Bürgerdialog

  • Bebauungsplan


Villenviertel am Maasgrund

Bebauungsplan Nr. 19 "Neufeld", 1. Änderung

  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt nordwestlich des Oberurseler Stadtzentrums im Villenviertel am Maasgrund. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

    • Im Nordwesten durch die Theodor-Heuss-Straße,
    • im Norden und Osten durch das anschließende Wohngebiet und Gärten,
    • im Süden durch die Brüder-Grimm-Straße.
           

    Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt rund 2700 qm.

  • Planungsanlass

    Städtebauliches Ziel ist es, die wenig genutzte öffentliche Grünfläche zur schonenden Nachverdichtung des Wohngebietes zu nutzen, um den Bedarf an hochwertigem Wohnraum zu erweitern.

  • Projektziel

    Die Entwicklung umfasst die Bebauung von drei Wohnbaugrundstücken zwischen 830 und 880 qm mit hochwertiger zweigeschossiger Wohnbebauung unter Berücksichtigung der umliegenden städtebaulichen Struktur und Höhenverhältnisse und der Erhaltung einer ca. 100 qm großen Grünfläche im Kreuzungsbereich zur Betonung und Beibehaltung der offenen Ecksituation.

  • Projektverlauf

    Für das Gebiet wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 19. „Neufeld“ – 1. Änderung durchgeführt.

    • Für die Bebauung wurde im Januar 2013 ein städtebauliches Rahmenkonzept und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Neufeld“ beschlossen.
    • Ebenfalls in 2013 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 19 „Neufeld“ – 1. Änderung mit der Abgrenzung des Plangebietes und der Ziele des Verfahrens eingeleitet.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 25.03.2014 bis 25.04.2014 statt.
    • Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel im o.g. Zeitraum.
    • Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014 gefasst.
    • Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung am 09.08.2014 in Kraft.
  • Bebauungsplan


Oberstedten | Ortseingang

Lebensmittelmarkt und Sportanlage TV Oberstedten

Bebauungsplan Nr. 237 "Ortseingang Oberstedten/Niederstedter Straße"

  • Plangebiet

    Oberstedten_Ortseingang.jpg

    Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Oberstedten an der Niederstedter Straße, u.a. im Bereich der derzeitigen Stellplätze, der Sportgelände des TV Oberstedten mit Halle und Außensportanlagen und der Feuerwehr. Es wird im Norden vom Dornbach begrenzt, daran schließen sich Gärten der Wohnbebauung an. Im Westen und Süden grenzt die Niederstedter Straße mit Mischgebiets- bzw. Gewerbegebietsnutzung an. Im Osten befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Die Fläche umfasst rd. 1,05 ha.

  • Planungsanlass

    Am Standort Mittelstedter Straße in Oberstedten gibt es gegenwärtig einen Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment und einer Verkaufsfläche von rund 885 m² sowie einen separat angelegten und baulich abgetrennten Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 310 m². Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes am bestehenden Standort sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten, der begrenzten verkehrlichen Leistungsfähigkeit der umgebenden Verkehrswege und auch aus immissionsschutzrechtlicher Sicht (unmittelbar angrenzende Wohnbebauung) nicht vorhanden. Zur langfristigen Standortsicherung und mithin auch zur künftigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Grundversorgung im Stadtteil Oberstedten ist seitens des Betreibers ein neuer Standort erforderlich.

  • Projektziel

    Mit dem Bebauungsplan Nr. 237 sollen im Bereich der Niederstedter Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes der Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, eines Backshops sowie die erforderlichen Stellplätze geschaffen werden, um die Versorgung der umliegenden Wohngebiete zu verbessern und dauerhaft zu sichern.
    Zugleich wird in einem Teilbereich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes eine Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sportanlage mit Hallenbau festgesetzt, um die Voraussetzung für die Verlagerung der Sporthalle des TV Oberstedten zu schaffen. Auch der Bereich der erforderlichen Freianlagen soll planungsrechtlich gesichert werden. Der Standort der Feuerwehr Oberstedten sowie die bestehende Parkplatzanlage sollen gesichert werden.

    Die Zufahrt zu dem Lebensmittelmarkt ist in Gegenlage zur Industriestraße vorgesehen. Die Zufahrt zur Sporthalle erfolgt westlich der Zufahrt der Feuerwehr.

  • Projektverlauf

    • Der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplanverfahrens Nr. 237 „Ortseingang Oberstedten Niederstedter Straße“ wurde am 06.06.2013 gefasst.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 29.04.2014 – 02.06.2014 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte ebenfalls in diesem Zeitraum.
    • Im Zeitraum vom 09.12.2014 bis 23.01.2015 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel.
    • Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015 gefasst.
    • Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung am 18.07.2015 in Kraft.
    • Der TV Oberstedten hat im Oktober 2016 offiziell den Sportbetrieb in der neuen Halle aufgenommen, der Lebensmittelmarkt wurde im November 2016 eröffnet.
    • In diesem Zusammenhang wurden Umbauarbeiten an der Niederstedter Straße durchgeführt (z.B. Anlage eines Gehweges im Bereich des Lebensmittelmarktes sowie Spuraufweitungen für Abbieger).
  • Bebauungsplan


Schwimmbad

Das Hallenbad Oberursel musste im September 2008 aus statischen Gründen geschlossen werden, eine Wiederaufnahme des Badebetriebes unter dem Einsatz vertretbarer Haushaltsmittel war nicht möglich. Es wurden deshalb Planungen und Bauvorbereitungen für ein neues Frei- und Hallenbad in der Altkönigstraße vorgenommen.

  • TaunaBad - Fertigstellung der Schwimmhalle im Dezember 2014

    Am 20.12.2014 wurde das neu gebaute Hallenbad für den Badebetrieb geöffnet.

    Aus finanziellen Gründen wurde entschieden, zunächst nur die Schwimmhalle zu bauen. Eine Sauna kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden.

    Auch die Sanierung des Freibades wird erst später erfolgen.

  • Rückblick

    Im September 2012 votierte die Stadtverordnetenversammlung für den Neubau  des neuen Hallenbades. Der Bau & Service Oberursel wurde mit dem Bau beauftragt, das alte Umkleidegebäude wurde umgehend abgerissen und die ersten Bauleistungen vergeben.

    Im Oktober 2012 wurde mit dem Aushub der Baugrube begonnen und noch vor dem Jahreswechsel waren Teile der Bodenplatte und einige Wände hergestellt worden.

    Am 04.06.2013 wurde das Gebäude des alten Hallenbades gesprengt.