Spielende Kinder

FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ | Häufig gestellte Fragen

  • Ich möchte mir Betreuungsangebote ansehen – muss ich mich dafür registrieren?

    • Nein. Die Betreuungsangebote können über das Elternportal von LITTLE BIRD angesehen werden. Das Portal funktioniert wie eine Suchmaschine, aus der die Ergebnisse in einer Liste von Einrichtungen und auf einer „Online-Mapping-Karte“ dargestellt werden. Über die jeweiligen Profile können Eltern die Informationen der jeweiligen Einrichtungen, wie z.B. Kontaktdaten, Konzepte, usw. einsehen.
    • Für die Darstellung der Portal-Profile sind die Einrichtungen eigenständig verantwortlich.
  • Warum ist eine Registrierung notwendig?

    • Um eine Betreuungsplatzanfrage bei einem oder mehreren Betreuungsplatzanbietern über das Online-Portal stellen zu können, ist es notwendig, sich im System von LITTLE BIRD anzumelden. Durch diese Registrierung erhalten Sie einen persönlichen Account, der es Ihnen ermöglicht, den jeweiligen Status der von Ihnen versandten Betreuungsplatzanfragen einsehen zu können.
      Ebenfalls möglich ist ein Speichern der Suche, das Merken von Einrichtungen und die Vorlageverwaltung der eigenen Angaben für eventuell weitere Anfragen.
  • Welche Einrichtungen bekomme ich bei meiner Betreuungsplatzsuche im Portal angezeigt?

    • Das Programm erstellt aufgrund des Alters des Kindes zum gesuchten Betreuungszeitpunkt eine Übersicht der Einrichtungen mit den entsprechenden Betreuungsarten.
    • Die hinterlegten Betreuungsarten im System (z.B. Krippe, Kindergarten, usw.) sind entsprechend dem Alter zugeordnet.
  • Was bedeutet die graue Farbgebung der dargestellten Einrichtungen in der Stadtkarte der Suchergebnisübersicht?

    • Die für Oberursel angezeigten grauen Häuschen bilden alle zur Betreuungsart in Frage kommenden Betreuungseinrichtungen ab, ohne Angaben zur Belegung darzustellen.
  • Wie wird eine Betreuungsanfrage gestellt?

    • Mit Ihrer Betreuungsplatzanfrage (Vormerkung) erhält die ausgewählte Betreuungseinrichtung Kenntnis über Ihr Interesse an einem Betreuungsangebot.
    • Nachdem Sie sich im System von LITTLE BIRD registriert haben, können Sie mit einer Betreuungsplatzanfrage beginnen.
    • Über den Button „Betreuungsanfrage erstellen“ gelangen Sie zu einem Online-Formular.
    • Wichtig: Bitte beachten Sie hierbei die mit * gekennzeichneten Felder, welche mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden müssen.
    • Nach Abschluss des Online-Formulars kann dann die Betreuungsplatzanfrage versendet werden.
  • Können Betreuungsanfragen nur über das Online-Portal gestellt werden?

    • Das Online-Portal von LITTLE BIRD dient Ihnen als direkter Weg, um eine Betreuungsanfrage an einen Betreuungsanbieter zu stellen. Ist kein Computer oder Online-Zugang vorhanden, kann eine Betreuungsplatzanfrage auch persönlich in der jeweiligen Einrichtung oder bei der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) gestellt werden. Hierfür werden vor Ort spezielle LITTLE BIRD-relevante Formulare vorgehalten.
    • Bei einer persönlichen Betreuungsplatzanfrage kann der Mitarbeiter vor Ort die Datenerfassung direkt vornehmen oder das entsprechende Formular aushändigen. Die Daten werden später in das System übernommen.
    • Ein persönlicher Eltern-Account wird hierbei nicht angelegt.
  • Mein Kind ist noch nicht geboren - Kann ich dennoch eine Betreuungsplatzanfrage vornehmen?

    • Nein. Bei allen Betreuungseinrichtungen im Krippenbereich (Kindertagesstätten, Krabbelstube und den Kindertagespflegen) kann eine Betreuungsplatzanfrage mit bzw. ab Geburt erfolgen.

    WICHTIG: Es entsteht kein Zeitversäumnis, da die Einrichtungen nach den eigenen Aufnahmekriterien verfahren, was ein Anmelden vor der Geburt unnötig macht. Ein Anmelden während der Schwangerschaft ist hierbei kein Aufnahmekriterium!

  • Was muss beim Ausfüllen des Online-Formulars im Elternportal beachten werden?

    • Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Daten korrekt angeben werden. Die mit * versehenen Felder sind Pflichtfelder und zwingend notwendig auszufüllen, da sonst die Betreuungsanfrage nicht versandt werden kann.
  • Muss ein zweiter Vertragspartner angeben werden?

    • Ja, wenn für das anzumeldende Kind ein gemeinsames Sorgerecht besteht und/oder bei verheirateten Partnern
  • Wie viele Betreuungsplatzanfragen (Vormerkungen) kann ich erstellen?

    • Sie können gleichzeitig bis zu 5 Betreuungsplatzanfragen für je eine Betreuungsart (Kleinkinderbetreuung, Kindergarten, Schulkinderbetreuung) stellen. Diese Vormerkungen sind für Sie unverbindlich und dienen zur Planung der Belegung in der jeweiligen Einrichtung. Ebenso dient die Vormerkung zur Ermittlung der Bedarfsplanung.
  • Ab wann kann ich eine Betreuungsplatzanfrage für eine Betreuungsart (Kleinkinderbetreuung, Kindergarten, Schulkinderbetreuung) stellen?

    • Sie können für jede Betreuungsart maximal 3 Jahre im Voraus eine Betreuungsplatzanfrage stellen.
  • Ich wohne nicht in Oberursel - möchte aber zuziehen. Ist eine Betreuungsplatzanfrage in Oberurseler Einrichtungen dennoch möglich?

    • Wenn Sie beabsichtigen nach Oberursel zu ziehen ist es bereits vorher möglich, eine Betreuungsanfrage zu stellen. Beim Eingabeprozess im System werden Sie gefragt, ob Sie zuziehen möchten und wann dies geschehen soll. Diese Angaben sind für die Einrichtungen wichtige Informationen, um einen reellen Bedarf einschätzen zu können.
    • Sobald Ihre neue Wohnadresse in Oberursel feststeht (wodurch im System die Angabe zur Stadtteilzugehörigkeit generiert wird, was ggfs. Auswirkung zu Einzugsgebieten haben kann), ist diese im System nachzupflegen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Trustcenter-Mitarbeiter der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) oder per E-Mail an: familienfoerderung(at)oberursel.de
  • Kann ich Prioritäten angeben?

    • Nein, eine Priorisierung ist nicht möglich. Die Betreuungseinrichtungen verfahren nach den dort bestehenden Möglichkeiten, resultierend aus Aufnahmekriterien und Kapazitäten.
  • Ich habe eine Betreuungsplatzanfrage gestellt und versendet – was passiert damit?

    • Ihre Betreuungsanfrage (Vormerkung) wird direkt an die jeweilige Betreuungseinrichtung übermittelt. Hat die Einrichtung Ihre Vormerkung gesichtet und in die Vormerkliste der Einrichtung übernommen, wird dieser Vorgang von der Einrichtung mit einer Benachrichtigung an Sie (per E-Mail oder Brief) bestätigt. In der Folgezeit wird die Einrichtung Ihre Platzanfrage prüfen.
    • Die Vergabe der Plätze liegt ausschließlich bei den Leitungskräften der Betreuungseinrichtungen selbst.
    • Das System von LITTLE BIRD oder die Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) haben auf eine Entscheidung zur Platzvergabe keinerlei Einfluss!
  • In meinem Bestätigungsschreiben der Einrichtung werde ich aufgefordert mich vorzustellen. Was ist darunter zu verstehen?

    • Nach Übernahme Ihrer Vormerkung und Sichtung von Seiten der entsprechenden Betreuungseinrichtung wird Ihnen eine Eingangsbestätigung übermittelt. In dieser werden die Sorgeberechtigten gebeten, sich vorzustellen. Darunter versteht man eine einmalige Datenüberprüfung der Personen zu den gemachten Angaben in der Vormerkung (durch Ausweis des/der Sorgeberechtigte(n) + Ausweis oder Geburtsurkunde des Kindes). Dieser Vorgang dient ausschließlich der Datensicherheit und gewährleistet gesicherte und überprüfte Daten im System.
  • Wie stelle ich mich und mein Kind als Personen vor?

    • Die Vorstellung im Sinne einer einmaligen Datenprüfung der im Anmeldeverfahren erfassten Personen (Sorgeberechtigte und Kind) kann in der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) bei den zuständigen Mitarbeitern vorgenommen werden, sowie bei einem Termin in einer Betreuungseinrichtung.
  • Welche Aufnahmekriterien liegen einer Betreuungsplatzvergabe zugrunde? Sind diese in allen Einrichtungen gleich?

    • Das zentrale Anmeldesystem von LITTLE BIRD stellt das Anmeldeverfahren in einheitlicher Form dar, nimmt aber keinen Einfluss auf eine Platzvergabe.
    • Die Vergabe von Betreuungsplätzen wird ausschließlich von den Betreuungseinrichtungen vorgenommen.
    • Für die Platzvergabe liegen den Einrichtungen ihre jeweiligen Aufnahmekriterien zugrunde, die durch die verschiedenen Betreuungsarten (Krippe, Tagespflege, Kindergarten, Hort, Betreuungszentren) und aufgrund von verschiedenen Trägerschaften bestimmt werden - sowie durch abweichende Situationen der Einrichtungen (z.B. Platzkapazitäten, Personalstand, etc.) zu unterschiedlichen Aufnahmevoraussetzungen führen können.
    • Informationen zu den individuellen Aufnahmekriterien erhalten Sie bei den Betreuungseinrichtungen, bzw. über deren Portal-Seiten, auf denen die Einrichtungen diese darstellen können.
  • Wer entscheidet über die Platzvergabe?

    • Die Planung und Entscheidung zur Vergabe von freien Betreuungsplätzen werden ausschließlich durch die Betreuungseinrichtungen, bzw. deren Leitungskräfte im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und den individuellen Aufnahmekriterien vergeben.
  • Wann wird meine Betreuungsplatzanfrage bearbeitet? Wann werden die Betreuungsplätze vergeben?

    • Sobald Ihre Betreuungsanfrage von der entsprechenden Einrichtung gesichtet und in die dortige einrichtungsrelevante Vormerkliste übernommen wurde, erhalten Sie hierzu eine Bestätigung (nach der von Ihnen angegebenen Benachrichtigungsangabe per E-Mail oder Brief). Dieser Vorgang sollte innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Vormerkung von den Einrichtungen getätigt sein. In Einzelfällen kann es immer einmal zu zeitlichen Abweichungen kommen.
    • Wenn die Einrichtungsleitung diese Anfrage auf ein Betreuungsplatzangebot in der Einrichtung geprüft hat, erhalten Sie ein Reservierungsangebot oder eine Ablehnung. Wenn Sie innerhalb einer angegebenen Frist das erhaltene Reservierungsangebot bestätigen (per E-Mail oder Brief), gilt dieses als verbindliche übereinstimmende Willenserklärung im Sinne eines Vorvertrages und dient bei frühzeitiger Abwicklung der Planungssicherheit für Eltern und Einrichtungen.
    • Der Entscheidungsprozess hierfür kann in den Einrichtungen aufgrund von unterschiedlichen Planungssituationen in unterschiedlichen Zeitrahmen erfolgen.
    • Die Einrichtungen werden sich bemühen, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu agieren.
  • Was passiert im System bei LITTLE BIRD, wenn ich eine Reservierung angenommen habe?

    • Sie haben beispielsweise 5 Betreuungsanfragen zum 01.08. eines Jahres gestellt und erhalten von einer Einrichtung zum gewünschten Beginn ein Reservierungsangebot, das Sie auch annehmen. Ab diesem Moment sind alle weiteren Vormerkungen für die anderen Einrichtungen inaktiv und gesperrt. Der Platz ist nun von beiden Seiten verbindlich reserviert und gilt als übereinstimmende Willenserklärung. Sollten Sie das erhaltene Reservierungsangebot ablehnen, sind die anderen Vormerkungen wieder im System aktiv.
  • Was passiert im System von LITTLE BIRD, wenn ich eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt erhalte, als zu meinem angefragten Betreuungsbeginn?

    • Sie haben beispielsweise 5 Betreuungsplatzanfragen zum 01.05. eines Jahres gestellt und erhalten von einer Einrichtung ein Reservierungsangebot zum 01.09. des Jahres, das Sie auch annehmen. Es verbleiben die restlichen Betreuungsanfragen aktiv im System - allerdings nur bis zum Start der bestätigten Reservierung. Wichtig hierbei:
      • Ein Reservierungsangebot einer anderen Einrichtung wäre dann nur noch bis „Beginn-Datum“ der bereits bestätigten Reservierung möglich.
      • Ein über den bereits bestätigten Betreuungsbeginn zeitlich hinausgehendes weiteres Reservierungsangebot einer weiteren Einrichtung ist nicht möglich.
  • Ist es möglich eine von mir bereits bestätigte Reservierung wieder zurück zu nehmen?

    • Ja. Sollten Sie Ihr bereits bestätigtes Reservierungsangebot zurücknehmen wollen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der entsprechenden Betreuungseinrichtung auf, um den Sachverhalt zu klären. Die Einrichtung kontaktiert dann den zuständigen Trustcentermitarbeiter der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus). Dort wird die Reservierung storniert. Die durch die Reservierung vormals gesperrten Vormerkungen werden wieder aktiv.
  • Von einer Einrichtung habe ich eine Ablehnung auf meine Vormerkung erhalten - was kann ich tun?

    • Bei Erhalt einer Ablehnung können Sie umgehend eine neue Vormerkung über Ihren LITTLE BIRD Account in einer anderen Betreuungseinrichtung vornehmen.
    • Gegebenenfalls kann auch eine erneute Vormerkung zu einem späteren Betreuungszeitpunkt in der zuvor ablehnenden Einrichtung erfolgen. Dies kann z.B. bei Informationen der Einrichtung dazu, bzw. nach Rücksprache mit der Einrichtung sinnvoll werden.
    • Sollte keine Möglichkeit zur weiteren Online-Eingabe vorhanden sein, können Sie Sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) wenden, um die Vormerkungen anlegen zu lassen.
  • Ich habe eine Ablehnung von einer Einrichtung erhalten, und möchte aber weiter auf der Vormerkliste bleiben. Ist das möglich?

    • Sollten Sie eine Ablehnung auf Ihre Betreuungsplatzanfrage von einer Einrichtung erhalten haben, bei der Sie aber weiterhin auf der Liste bleiben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Leitung auf, und informieren Sie diese über Ihren Wunsch. Die Leitung kann ggfs. und ohne eine verbindliche Aussage über ein eventuelles Platzangebot die Ablehnung zurück nehmen bzw. die Vormerkung reaktivieren.
  • Kann ich gleichzeitig für verschiedene Betreuungsarten Vormerkungen anlegen?

    • Ja. Sie können z.B. bei der Suche nach einem Betreuungsplatz in der Kleinkinderbetreuung auch schon für den Zeitraum danach Vormerkungen für die Kindergartenplatzsuche anlegen. Grundsätzlich gilt: 3 Jahre im Voraus ist eine Vormerkung für eine Betreuungsart möglich. 
  • Was ist für mich zu tun bei einem Wechsel von einer Betreuungsart in die nächste?

    • Ihr Kind besucht eine Betreuungseinrichtung und soll bald in die nächst „ältere“ Betreuungsart wechseln (z.B. von Krippe in den Kindergarten oder von Kindergarten in eine Hortbetreuung).
      Hierfür gilt:
      • Für jede Betreuungsart muss eine entsprechende Betreuungsplatzanfrage gestellt werden. Diese können Sie über das Little Bird Online-Portal eigenständig anlegen und an die Einrichtungen versenden. Sollte es keine Möglichkeit zur Online-Bearbeitung geben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Oberursel (Taunus).
  • Bei meiner Platzsuche habe ich von einer Kita eine Ablehnung für die Betreuungsart Krippe erhalten. Gleichzeit habe ich dort auch eine Vormerkung für einen Kindergartenplatz – hat die Absage in der Krippe automatisch Auswirkungen auf meine Kindergartenplatz?

    • Nein. Die Einrichtungen unterscheiden zwischen den Betreuungsarten im Haus. Wer z.B. eine Ablehnung für die Krippe erhält, kann dennoch Chancen auf einen Platz ab Kindergartenalter haben. Die Bedingungen und Aufnahmekriterien können in den verschiedenen Betreuungsarten unterschiedlich sein. Die Einrichtungsleitungen betrachten die Anfragen für jede Betreuungsart individuell.
  • Ich möchte mein Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen. Was muss ich beachten?

    • Die Kindertagespflege in Oberursel (Taunus) wird über die beiden Tagespflegevereine von Nest-Werk e.V. und Mobilé e.V. abgebildet. Die beiden Kindertagespflegevereine sind auch Bestandteil des Online-Portals bei LITTLE BIRD. Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz in der Tagespflege (bei einer Tagesmutter oder Tagesvater) haben, können Sie sich direkt an die Ansprechpartner der Vereine wenden. Die Mitarbeiterinnen dort informieren, beraten und vermitteln Kontakte zu Tagespflegepersonen. Bei Abschluss eines individuellen Vertrages zwischen Eltern und Tagesmutter oder Tagesvater, erhalten die Tagespflegevereine hierzu eine Benachrichtigung.
    • Eine Anmeldung im System von LITTLE BIRD ist für beide Vereine notwendig.
    • Auch für die Schulkinderbetreuung stehen den Tagespflegevereinen entsprechende Tagespflegepersonen zur Verfügung. Beide Vereine informieren Sie hierzu gerne.
  • Ich möchte mein Kind in einem Betreuungszentrum an einer Grundschule anmelden. Was ist zu beachten?

    • Die Betreuungszentren an den Grundschulen gehen bei Planung und Vergabe von Plätzen in einem anderen Verfahren und Zeitrahmen vor als Kindertagesstätten. Auch hier können Sie Ihr Kind bereits 3 Jahre im Voraus anmelden. Allerdings wird erst im Frühjahr des entsprechenden Schuljahres eine konkrete Prüfung der Vormerkung durch die Betreuungszentren vorgenommen, nachdem die Zuordnung der Kinder an die einzelnen Schulen abgeschlossen wurde. Die Einrichtung wird Ihnen eigene Unterlagen zukommen lassen, welche ausgefüllt abgegeben werden müssen. Erst danach kann das Betreuungszentrum mit der Platzvergabe nach den trägereigenen Aufnahmekriterien beginnen. Die Platzvergabe erfolgt im mehreren Schritten und über eine längere Zeitspanne.
  • Wie viel kostet ein Betreuungsplatz?

    Über die Gebühren für Betreuungsplätze in der Kindertagespflege informieren Sie sich bitte bei den Kindertagespflegevereinen Nest-Werk e.V. und Mobilé e.V.

  • Besteht die Möglichkeit auf Unterstützung bei anfallenden Betreuungsgebühren?

    • Auf der Rechtsgrundlage nach §§ 2,22 und 23 SGB VIII ist es möglich, beim Hochtaunuskreis, Geschäftsbereich Soziales, Fachbereich Hilfemanagement Soziales, eine Gebührenübernahme zu beantragen.
    • Übernahme der Gebühren ist einkommensabhängig und kann ganz oder teilweise erfolgen.
    • Anträge können im Rathaus, Gebäude B, Zimmer E 56 abgeholt werden.
    • Weitere Informationen können Sie dem Flyer Fördermöglichkeiten Kinderbetreuungskosten (pdf) entnehmen.