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Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)Achtung!
Seit dem 01.01.2017 bitten wir bei der Beantragung eines Ausweisdokuments (Personalausweis und Reisepass) um Vorlage der letzten Personenstandsurkunde, damit die korrekten Daten im Ausweis eingetragen werden können. Bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunde oder, falls Sie verheiratet sind, Ihre Eheurkunde mit. Falls Sie geschieden sind, bitten wir außerdem um Vorlage des Scheidungsurteils.
Erforderliche Unterlagen:
- seit Mai 2025 ein digitales Passfoto, erhältlich direkt im Einwohnerbüro oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme bei Babys, Kleinkindern, Kindern und ggf. eingeschränkten Personen im Einwohnerbüro nicht immer zuverlässig ist. Um Verzögerungen oder wiederholte Besuche im Einwohnerbüro zu vermeiden, empfehlen wir, digitale Lichtbilder in diesen Fällen vorab bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
bei der Erstausstellung oder bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde:
- letzte Personenstandsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.