Verkehrsübergabe und Widmung von 2 Erschließungsanlagen

Verkehrsübergabe und Widmung von 2 Erschließungsanlagen

Die Erschließungsanlage An der Friedenslinde zw. Lange Str. und Grundstücksgrenze Lange Str. 126 a / Burgwiesenschule (Länge: ca. 53 m) in der Gemarkung Bommersheim, Flur 1, Flurstücke 6847/1 teilweise, 6847/2 und 6847/3, wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 13.08.2018 dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Die Erschließungsanlage An der Friedenslinde zwischen Kalbacher Str. und Grundstücksgrenze Burgwiesenschule/Lange Str. 126 a (Länge: ca. 272 m) in der Gemarkung Bommersheim, Flur 1, Flurstück 6847/1 teilweise, Flur 7, Flurstücke 6873 teilweise, 6859 teilweise, 454 teilweise, 6856 teilweise, 430 teilweise, 6853 teilweise, 404/1 teilweise, 6850/5 teilweise und 378/1 teilweise, wird mit Wirkung vom 13.08.2018 gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese Erschließungsanlagen/Straßen sind gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.

Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.

 

Oberursel (Taunus), den 05.07.2022

Der Magistrat

Im Auftrag

Becher