Verkehrsübergabe der Erschließungsanlage „Mainstr. zwischen Mainstr. 23 und Grundstücksende Hans-Thoma-Schule und Stichstr. Mainstr. zw. Dampfbahnclub und Hans-Thoma-Schule“


Die Erschließungsanlage Mainstr. zwischen Mainstr. 23 und Grundstücksende Hans-Thoma-Schule in der Gemarkung Oberursel, Flur 92, Flurstücke 8977/16 teilweise, 8977/21, 3876/4 teilweise, Flur 93, Flurstück 3902/19 teilweise, 8986/1 teilweise, 8985/1 teilweise, Flur 105, 42/4 teilweise wurde mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 16.05.2019 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die öffentliche Nutzung der PKW-Stellplätze vor dem Eingangsbereich der Hans-Thoma-Schule ist auf die außerschulischen Zeiten, wochentags von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt.

Die Stichstr. Mainstr. zwischen Dampfbahnclub und Hans-Thoma-Schule in der Gemarkung Oberursel, Flur 92, Flurstücke 3876/4 teilweise, 3866/4, 3862/4, Flur 105, Flurstück 42/5 wurde mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 16.05.20219 dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Diese Straßen sind gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.

Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungs-gerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.


Oberursel (Taunus), den 07.11.2023

Der Magistrat

Im Auftrag

Bakhtari