Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 C „Östlich der Lahnstraße, nördlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“


Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 C „Östlich der Lahnstraße, nördlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.04.2022 beschlossen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 C „Östlich der Lahnstraße, nördlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“ gemäß § 17 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern.

 

Oberursel (Taunus), den 12.04.2022

Der Magistrat

Antje Runge

Bürgermeisterin