Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung


Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern

in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)

 

Herr Gerd Krämer, Altkönigstraße 43, 61440 Oberursel (Taunus)

vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat am 08.02.2022 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) mit Wirkung ab dem 01.03.2022 verzichtet. An seine Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

Herr Michael Braun, Hardertsmühle 1 a, 61440 Oberursel (Taunus).


Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberursel (Taunus) innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 25 KWG).

 

Oberursel (Taunus), den 08.02.2022

Weil

Gemeindewahlleiter