Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)


Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern

in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)

 

Frau Fiona Becker, Tabaksmühlenweg 24, 61440 Oberursel (Taunus)

vom Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 02.03.2023 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) mit sofortiger Wirkung verzichtet. An ihre Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

Frau Julia Mansmann, An der Waldlust 3, 61440 Oberursel (Taunus).

 

Frau Mansmann hat am 10.03.2023 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) mit sofortiger Wirkung verzichtet. An ihre Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

Frau Renate Krämer, Pfingstweidstraße 1, 61440 Oberursel (Taunus).

 

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberursel (Taunus) innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 25 KWG).

 

Oberursel (Taunus), den 10.03.2023

 

Weil

Gemeindewahlleiter