Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Weißkirchen der Stadt Oberursel (Taunus)


Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern

im Ortsbeirat Weißkirchen der Stadt Oberursel (Taunus)

 

Herr Nikolaus Jung, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 47, 61440 Oberursel (Taunus)

vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat am 14.03.2023 auf sein Mandat im Ortsbeirat Weißkirchen verzichtet, und zwar mit Wirkung ab dem Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ortsbeirats Weißkirchen am 23.03.2023, der auf den Tagesordnungspunkt „Bericht des Ortsvorstehers“ folgt. An seine Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

Herr Jens Thorsten Heß, Urselbachstraße 28, 61440 Oberursel (Taunus).

 

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Ortsbezirks Weißkirchen innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten zur Ortsbeiratswahl Weißkirchen, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen (§ 25 KWG).

 

Oberursel (Taunus), den 14.03.2023

 

Weil

Gemeindewahlleiter