Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Oberursel-Mitte der Stadt Oberursel (Taunus)


Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern

im Ortsbeirat Oberursel-Mitte der Stadt Oberursel (Taunus)

 

Frau Fiona Becker, Tabaksmühlenweg 24, 61440 Oberursel (Taunus)

vom Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 02.03.2023 auf ihr Mandat im Ortsbeirat Oberursel-Mitte mit sofortiger Wirkung verzichtet.

An ihre Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

Frau Marion Kolrep, Schulstraße 22, 61440 Oberursel (Taunus).

 

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Ortsbezirks Oberursel-Mitte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten zur Ortsbeiratswahl Oberursel-Mitte, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen (§ 25 KWG).

 

Oberursel (Taunus), den 08.03.2023

 

Weil

Gemeindewahlleiter