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Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Oberursel-Mitte der Stadt Oberursel (Taunus)
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern
im Ortsbeirat Oberursel-Mitte der Stadt Oberursel (Taunus)
Herr Roland Ruppel, Am Hang 5, 61440 Oberursel (Taunus)
vom Wahlvorschlag der Oberurseler Bürgergemeinschaft (OBG – Freie Wähler) ist am 17.06.2023 verstorben. An seine Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der OBG – Freie Wähler mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):
Herr Steffen Veiga Gennert, Oberhöchstadter Straße 57 a, 61440 Oberursel (Taunus).
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Ortsbezirks Oberursel-Mitte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten zur Ortsbeiratswahl Oberursel-Mitte, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen (§ 25 KWG).
Oberursel (Taunus), den 20.06.2023
Weil
Gemeindewahlleiter