Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Oberstedten der Stadt Oberursel (Taunus)


Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern

im Ortsbeirat Oberstedten der Stadt Oberursel (Taunus)


Herr Walter Gernhard, Krautweg 1, 61440 Oberursel (Taunus)

vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat am 02.06.2023 auf sein Mandat im Ortsbeirat Oberstedten mit Wirkung ab dem 21.06.2023 verzichtet. An seine Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

Frau Yvonne Adolph, Im Gartenfeld 25, 61440 Oberursel (Taunus).


Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Ortsbezirks Oberstedten innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten zur Ortsbeiratswahl Oberstedten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen (§ 25 KWG).


Oberursel (Taunus), den 13.06.2023


Weil

Gemeindewahlleiter