Verkehrsübergabe der Erschließungsanlage „Steinmühlenweg vor den Grundstücken Steinmühlenweg 6 bis 14“


Die Erschließungsanlage Steinmühlenweg vor den Grundstücken Steinmühlenweg 6 bis 14 in der Gemarkung Oberursel, Flur 79, Flurstücke 8879/6 teilweise, 8879/1 teilweise und 6131 teilweise wird gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes (HStrG) mit Wirkung vom 16.11.2022 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.

Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.

 

Oberursel (Taunus), den 26.09.2023

Der Magistrat

Im Auftrag

Bakhtari