Bebauungsplan Nr. 264 „Ortsrand Weißkirchen nördlich der L3019“


Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.02.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 264 „Ortsrand Weißkirchen nördlich der L3019“ geführt. Das Plangebiet befindet sich nördlich der L3019 zwischen der Frankfurter Landstraße und der Brücke über die A 5.

Ziel des Verfahrens ist es, der Verfestigung einer Splittersiedlung entgegen zu wirken, den Aspekten des großräumigen Klimaschutzes Rechnung zu tragen und Planungsrecht für die Freihaltung des Ortsrandes zur Gemarkung Frankfurt und der Entwicklung von Maßnahmen für Boden, Natur und Landschaft bzw. insbesondere des Artenschutzes zu schaffen.

 

Oberursel (Taunus), den 10.05.2021

Der Magistrat

Im Auftrag

 

Stephan