Architektur-Collage

Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg"

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ geführt und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Bebauungsplan Nr. 269 überplant den Bebauungsplan Nr. 14 „Birkenweg (Sankt Hedwigsweg)“ in einem Teilbereich und wird diesen in seinen Festsetzungen ersetzen.

Am 03.07.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ in der Fassung vom Mai 2025 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen nach § 13a BauGB durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist es, durch Nachverdichtung Raum für preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Der Bebauungsplanentwurf Nr.269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ in der Fassung vom Mai 2025 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen und der Inhalt der Bekanntmachung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet der Zeit vom 13.08. bis 12.09.2025 (einschließlich) unter

https://www.oberursel.de/de/rathaus/buergerbeteiligung/formelle-buergerbeteiligung/offenlage-bplaene/ eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden.

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de gebeten.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ mit den o.g. Unterlagen in der Zeit vom 13.08. bis 12.09.2025 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:

Montag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken

Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.

Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Sator, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de.


Unterlagen zum Download:


Um Terminabsprachen wird gebeten:

  06171/502-441

  stadtentwicklung@oberursel.de


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