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Bebauungsplan Nr. 22D "An der Billwiese 22-32"
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.06.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 22D „An der Billwiese 22-32“ geführt.
Am 20.11.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22D „An der Billwiese 22-32“ in der Fassung vom September 2025 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen, die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Diesbezüglich wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB abgesehen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 22D „An der Billwiese 22-32“ ist es, in dem zu überplanenden Bereich eine Wohnbebauung zu schaffen. Ziel des Vorhabens ist zudem die Schaffung preisgünstigen Wohnraums.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 22D „An der Billwiese 22-32“ in der Fassung vom September 2025 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.01. bis 24.02.2026 (einschließlich) eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden.
Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de gebeten.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 22D „An der Billwiese 22-32“ mit den o.g. Unterlagen in der Zeit vom 21.01. bis 24.02.2026 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:
Montag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag und Mittwoch | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken
Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.
Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Müller, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 22D - Planzeichnung (pdf)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Textfestsetzungen (PDF)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Begründung (pdf)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Faunistisches Gutachten (pdf)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Baugrundgutachten (pdf)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Geräuschimmissionsprognose (pdf)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Entwässerungskonzept (pdf)
- Bebauungsplan Nr. 22D - Verkehrsuntersuchung (pdf)
Um Terminabsprachen wird gebeten:
06171/502-441
stadtentwicklung@oberursel.de
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