Siedlungslehrhof Oberursel

Stellungnahme der Stadt Oberursel zu den Vorwürfen der Bürgerinitiative Oberursel Nord


Im November 2024 gab es in der lokalen Presse und den lokalen Sozialen Netzwerken Darstellungen und Diskussionen, die durch eine Mitteilung der „Bürgerinitiative Oberursel Nord“ unter anderem im Zusammenhang mit dem Siedlungslehrhof Oberursel und einer Fläche im Wald ausgelöst wurden. An dieser Stelle nimmt die Stadt Oberursel dezidiert Stellung zu den Vorwürfen.


Stellungnahme der Stadt Oberursel 

1. Rückbau der Parkplatzfläche im geschützten Wald / Anfrage aus dem Parlament

Die Aufforderung zum Rückbau einer illegal errichteten Schotterparkfläche im Waldgebiet war eine direkte Reaktion auf eine Anfrage einer Stadtverordneten vom 14. Mai 2024. Zuvor hatte die Bauaufsichtsbehörde bereits im Rahmen der Anfrage Ermittlungen eingeleitet. Die Bürgerinitiative Oberursel Nord hatte die Behörde später am 9. Juli 2024 auf die Situation hingewiesen, nachdem sie dies als vermeintliches Versäumnis wahrgenommen hatte. Die Stadt weist darauf hin, dass es sich um eine behördliche Reaktion auf die Anfrage einer Stadtverordneten handelte und nicht um eine Initiative der Bürgerinitiative selbst.

2. Unberechtigter Vorwurf an die Stadt Oberursel, den Schwarzbau zu „ignorieren“

Der erste Hinweis der Bürgerinitiative auf die illegale Parkplatzfläche war im September 2019 als Teil einer Beschwerde über den Wiederaufbau einer Scheune auf dem Gelände des Siedlungsfördervereins eingegangen. Die Parkplatzfläche wurde in dieser Beschwerde als „illegale Baumaßnahme“ erwähnt, jedoch lag der Fokus zunächst auf dem Scheunenaufbau. In einer Antwort von September 2019 hatte die Bauaufsichtsbehörde die Prüfung der Parkplatzfläche zugesagt. Bedauerlicherweise geriet diese Überprüfung durch die Abarbeitung des Scheunenprojekts aus dem Blick und wurde nicht weiterverfolgt, was erst im Jahr 2024 durch eine Anfrage aus der Stadtverordnetenversammlung auffiel.

 3. Keine „Nachträgliche Legalisierung“ der Parkplatzfläche

Die Stadt respektive die Bauaufsichtsbehörde weist die Behauptung zurück, sie habe eine nachträgliche Legalisierung der Parkplatzfläche angestrebt. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Es wurde lediglich geprüft, ob das Vorhaben generell genehmigungsfähig ist, bevor die Entscheidung zum Rückbau getroffen wurde. Diese Prüfungen sind ein standardisierter Teil des Verfahrens, wenn illegale Baumaßnahmen durch Behörden festgestellt werden und erfolgen bei jedem Sachverhalt dieser Art.

 4. Wiederaufforstung und Geldbußen

Bei der Errichtung der Schotterfläche wurden keine Bäume gefällt, was durch Auswertungen von Luftbildern zwischen den Jahren 2002 und 2007 belegt werden kann. Es erfolgte jedoch eine Auslichtung des Baumbestands auf dem Grundstück in diesem Zeitraum. Ob es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Waldrodung handelt, ist nicht klar, da die Verantwortung für solche Genehmigungen beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises liegt. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich fällt in den Zuständigkeitsbereich der Forstbehörden, nicht der Stadt Oberursel.

 5. Bebauungsplan Nr. 238 „Siedlungslehrhof“

Die Parkplatzfläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 238, so dass es hier keinen direkten Zusammenhang gibt. Der Bebauungsplan an sich verfolgt das Ziel, das Areal im Geltungsbereich des Bebauungsplans städtebaulich neu zu ordnen, die bestehende Nutzung der Pferdehaltung zu sichern und eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Dabei müssen Naturschutz, Denkmalschutz und bestehende Gehölzstrukturen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang soll auch der ortsbildprägende Baumbestand erhalten und eine verträgliche Verkehrsabwicklung berücksichtigt werden. Die Stadt Oberursel betont, dass das Bebauungsplanverfahren transparent und ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bereits im Jahr 2019 wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung relevante Unterlagen öffentlich ausgelegt und waren seitens der Bürgerinnen und Bürger einsehbar. Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dokumentiert. Der Beschluss ist im kommunalpolitischen Bürgerinformationssystem jederzeit einsehbar. Weitere Beteiligungen und erneute Offenlagen des Bebauungsplans inklusive Umweltbericht und Fachgutachten fanden in Folge statt und wurden ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger konnten entsprechend hierzu Stellungnahmen abgeben.

 6. Keine Interessenkonflikte

Es besteht kein Interessenkonflikt zwischen der Stadt Oberursel und dem Siedlungsförderverein. Der von der BI genannte Ortsvorsteher von Oberursel-Nord verließ in allen Diskussionen rund um den Bebauungsplan Nr. 238 aus Gründen der Vermeidung von Interessenskonflikten den Raum. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 25 der Hessischen Gemeindeordnung, um keine beratende oder entscheidende Mitwirkung zu leisten.

7. Keine Bevorzugung des Siedlungsfördervereins durch die Stadt Oberursel

Die Stadt Oberursel weist die Vorwürfe zurück, dass sie den Siedlungsförderverein bei illegalen Baumaßnahmen bevorzugt habe. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt stets nur im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen agierte. Die Vorwürfe der Bürgerinitiative, dass die Stadt durch ihr Verhalten die Arbeit des Siedlungsfördervereins begünstige, werden als unbegründet abgelehnt.

 8. Grundsätzlicher Umgang mit den Vorwürfen und dazugehörigem Dialog

Die Stadt Oberursel fordert einen sachlicheren und respektvolleren Dialog, um Missverständnisse zu klären und die Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang appelliert sie an die Bürgerinitiative, die Sachebene im Umgang mit den Konflikten zu nutzen und auf die Verbreitung von direkten und/oder subtilen Diffamierungen zu verzichten. Der Magistrat betont, dass ein respektvoller und sachlicher Austausch in der Auseinandersetzung zu den Themen Rückbau der Parkplatzfläche und Bebauungsplanverfahren Nr. 238 zielführend und im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft wäre. Es sei sicherlich von Vorteil und im Interesse der öffentlichen Diskussion, zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückzukehren, um die städtebaulichen und umweltrechtlichen Themen auf transparente und faire Weise zu behandeln.