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Klimaanpassung 

Klimaanpassung in Oberursel

Klimaanpassungskonzept

Temperaturrekorde, trockene Sommer, Starkregen - die Folgen des Klimawandels werden zunehmend auch in Oberursel spürbar. So sind Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels auch in unserer Stadt unumgänglich.

Die Stadt Oberursel (Taunus) hat daher für das Stadtgebiet ein Klimaanpassungskonzept entwickelt - zwei versierte Fachbüros waren von Herbst 2021 bis Sommer 2023 tätig. Am 28.09.2023 erfolgte die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Die aktuelle Fassung besteht aus umfangreichen Erläuterungen, Themenkarten, einer umfassenden und priorisierenden Maßnahmensammlung sowie einer zusammenfassenden Kurzfassung.

Im Ergebnis sind eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen formuliert, die u.a. auf Hitzeperioden inkl. zunehmende Überwärmung im bebauten Bereich, Starkregen mit erhöhten Abflussereignissen inkl. Hochwasserschutz, das Trinkwasser- und Regenwassermanagement sowie Stürme und Störungen von Kaltluftproduktion inkl. Kaltluftabfluss Bezug nehmen.

Begleitend wurde eine umfängliche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Diese hatte auch zum Ziel, die anstehende Umsetzung der Maßnahmen durch Sensibilisierung und Motivation in der gesamten Stadtgesellschaft mit einer möglichst großen Breitenwirkung zu forcieren.

Das Klimaanpassungskonzept wurde am 28.09.2023 von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Vorlage VL-87/2023 beschlossen.


Temperaturrekorde, trockene Sommer, Starkregen - die Folgen des Klimawandels werden zunehmend auch in Oberursel spürbar. So sind Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels auch in unserer Stadt unumgänglich.

Die Stadt Oberursel (Taunus) hat daher beschlossen für das Stadtgebiet ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen - zwei versierte Fachbüros sind seit Herbst 2021 tätig.

Im Ergebnis sind eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen zu erwarten, die u.a. auf Hitzeperioden inkl. zunehmende Überwärmung im bebauten Bereich, Starkregen mit erhöhten Abflussereignissen inkl. Hochwasserschutz, das Trinkwasser- und Regenwassermanagement sowie Stürme und Störungen von Kaltluftproduktion inkl. Kaltluftabfluss Bezug nehmen.

Begleitend wird eine umfängliche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Diese hat auch zum Ziel, die spätere Umsetzung der Maßnahmen durch Sensibilisierung und Motivation in der gesamten Stadtgesellschaft mit einer möglichst großen Breitenwirkung zu forcieren.

Das Klimaanpassungskonzept wird nach Ziffer II/2 der Förderrichtlinie des Landes Hessen auf Grundlage der Kommunalen Klimarichtlinie – Konjunkturförderung Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ (Stand 04.05.2021) mit 98.500 Euro Zuwendung gefördert. 


Rückblick: Ausarbeitung des Klimaanpassungskonzepts

Projektablauf:

  • Herbst 2021: Auftragserteilung, Bestandserhebung und Analysephase
  • Winter/Frühjahr 2021/2022: Erstellung der Themenkarten „Klimafunktionskarte“ und „Starkregengefahrenkarte“ als integraler Bestandteil des Konzepts
  • Sommer 2022: Bürgerbeteiligung zu den Themenkarten (Onlineveranstaltung)
  • Herbst 2022: Start Konzeptentwicklung inkl. Handlungspriorisierung und Maßnahmenkatalog
  • Winter 2022/2023: Abstimmung des Vorentwurfs mit Akteuren
  • Frühjahr 2023: Bürgerbeteiligung (Termin Onlineveranstaltung: 05.05.2023)
  • Sommer 2023: Vorlage zur Beschlussfassung in den politischen Gremien
  • 28.09.2023: Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.


Aufzeichnung der Online-Veranstaltung vom 5.5.23

Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:

  1. Präsentation der beiden final erstellten Themenkarten "Starkregengefahrenkarte" und "Klimafunktionskarte".
  2. Ergebnispräsentation der beiden Teilbereiche "Starkregen" und "Klimafunktion" mit Maßnahmenkatalogen und Planungshinweiskarten.

Anschließend bestand die Möglichkeit einer aktiven Beteiligung. Es konnten Fragen gestellt und Ergänzungen oder Hinweise gegeben werden.


Kontakt & Fragen

Ansprechpartner

Rückfragen zum Thema Klimaanpassung können Sie an klimaanpassung@oberursel.de richten.



Förderung

Das Klimaanpassungskonzept wurde nach Ziffer II/2 der Förderrichtlinie des Landes Hessen auf Grundlage der Kommunalen Klimarichtlinie – Konjunkturförderung Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ (Stand 04.05.2021) gefördert. 





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