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Elektronische Bauakte (ELBA)
Die Stadt Oberursel nimmt folgende Anträge und Mitteilungen ausschließlich digital an (§ 62 Abs. 4 Hessische Bauordnung (HBO)):
- Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 63 HBO)
- Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (Genehmigungsfreistellung) (§ 64 HBO)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)
- Baugenehmigungsverfahren (§ 66 HBO)
- Bauvoranfrage (§ 76 HBO)
- Isolierte Abweichungen (§ 73 HBO)
- Isolierte Befreiungen und Ausnahmen (§ 31 Baugesetzbuch (BauGB))
- Teilungsgenehmigungen (§ 7 HBO)
Anträge und Mitteilungen nach Hessischer Bauordnung (HBO) digital mit dem Antragsassistenten einreichen.

Sie benötigen ausschließlich:
- einen Internetanschluss und
- eine E-Mail-Adresse
Ihre Vorteile
- Geringe technische Voraussetzungen für die Teilnahme am digitalen Verfahren.
- Die erforderlichen Bauvorlagen werden nicht ausgedruckt, sondern ohne Unterschriften digital hochgeladen.
- Die gesamte Korrespondenz erfolgt digital.
- Der Bearbeitungsstand ist online nachvollziehbar.
- Die Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden sind online einsehbar.
- Nach Erteilung von Bescheiden (z.B. Baugenehmigung) sind diese online abgelegt und einsehbar.
- Es entstehen ausschließlich Kosten für den Ausdruck der Baugenehmigung.
Systematik der Elektronischen Bauakte (ELBA)
Schritt 1
Vorbereitung der Einreichung
Halten Sie bitte vor Nutzung des Antragsassistenten alle erforderlichen Angaben und Dokumente nach aktuellem Bauvorlagenerlass bereit. Die Eingabe kann nicht unterbrochen werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, da ein Zwischenspeichern der Angaben und Dokumente nicht möglich ist!
Die Dateien/Dokumente müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- ausschließlich im PDF-Format
- Pläne müssen maßstabsgerecht und in Leserichtung ausgerichtet sein
- Dateinamen müssen unserem Merkblatt „Hinweise zur Dokumentenbezeichnung in der Elektronischen Bauakte (ELBA)“ entsprechen.
Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrages und dient der Übersichtlichkeit.
Schritt 2
Antragsassistent
Öffnen Sie über folgenden Link unseren Antragsassistenten, füllen Sie diesen vollständig aus und laden Sie alle nach aktuellem Bauvorlagenerlass erforderlichen Dokumente hoch.
Schritt 3
DALUX-Datenplattform
Die Bauaufsicht stellt der Bauherrschaft und dem Entwurfsverfasser innerhalb weniger Tage einen persönlichen Link per E-Mail zu Verfügung. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
Dieser Link führt Sie auf unsere DALUX-Datenplattform, auf der Sie sich persönlich registrieren.
Schritt 4
Korrespondenz
Während der Prüfung Ihres Antrages und danach führen Sie und die Bauaufsichtsbehörde sämtliche Korrespondenz über die DALUX-Plattform. Über den Eingang an Sie gerichteter Mitteilungen erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Beteiligten haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Stand der Prüfung einen Überblick zu verschaffen und die eingegangenen Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden einzusehen.
Schritt 5
Baugenehmigung, Erteilung von Bescheiden, Mitteilung über die Zulässigkeit des Baubeginns
Nach der Fertigung der Baugenehmigung, der Bescheide oder der Freigabe des Baubeginns werden diese informell auf der Plattform abgelegt, die von den Beteiligten eingesehen werden können. Die Baugenehmigung, Bescheide und die Mitteilung über die Zulässigkeit des Baubeginns werden von einem beauftragten Dienstleister zweifach ausgedruckt. Eine Ausfertigung wird dem Antragsteller auf dem Postweg zugestellt. Die zweite Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde.
Die Kosten für die Fertigung der Baugenehmigung in Papier hat der Antragsteller zu tragen. Der Antragsteller bestätigt dies im Antragsassistenten und erhält hierzu eine gesonderte Rechnung des Dienstleisters nach Erteilung des Bescheides.
Schritt 6
Nachweise und Bescheinigungen im Laufe des Baufortschritts
Die nach dem jeweiligen Baufortschritt vorzulegenden Nachweise und Bescheinigungen laden Sie über die DALUX-Plattform in den Ordner „11 Eingänge nach Antragseingang“ hoch.
Wichtige Informationen für die Nutzung der DALUX-Plattform
Technische Unterstützung
Sollten Sie technische Probleme bei der Nutzung des Antragsassistenten oder der DALUX-Plattform haben, wenden Sie sich bitte an das IT Dienstleistungsunternehmen ITEBO
Die Supportzeiten sind
Montag – Donnerstag: 07:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
Baurechtliche Fragen
Für baurechtliche Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitende der Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung.
