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Bebauungspläne in der Offenlage
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitverfahren.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
In dieser ersten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger sowie Behörden, Verbände und andere Fachämter möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
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Anregungen der Öffentlichkeit zu dem Plan werden geprüft und in der Abwägung öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander behandelt und ggf. berücksichtigt. So können Bedenken, Verbesserungsvorschläge und Anregungen aufgenommen und die Planung möglicherweise nochmals geändert oder weitere Gutachten in Auftrag gegeben werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt der Geschäftsbereich Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro und / oder weiteren Fachbüros einen formellen Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festlegungen enthält.
In einzelnen Fällen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, wenn:
- ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt
- ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
- die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
Zurzeit sind keine Pläne in diesem Verfahrensstand.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 (Baugesetzbuch) BauGB
In der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf mit der Begründung sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden, Verbände und andere Fachämter werden über die Offenlage informiert.
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Die Begründung enthält die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Weiterhin werden erhebliche Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet. auch entsprechende Fachplanungen und Gutachten werden beigefügt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, die Planentwürfe online oder im InfoCenter der Stadtentwicklung einzusehen und Anregungen und Bedenken gegenüber der Planung zu äußern. In Oberursel werden die Pläne im Info Center der Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Während der Internetbeteiligung und dieser Auslegung können alle Interessierten die Pläne und Unterlagen einsehen, eine Stellungnahme mit Anregungen oder Ergänzungen zu den Plänen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Anregungen der Öffentlichkeit zu dem Plan werden geprüft und in der Abwägung behandelt. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen und der Bebauungsplan wird der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung wägt somit die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.
Ergeben sich durch die eingegangenen Stellungnahmen wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, so muss eine erneute öffentliche Auslegung erfolgen. Dabei können nach § 4a (3) BauGB die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.
Zurzeit sind folgende Pläne in diesem Verfahrensstand:
Bebauungsplan Nr. 22D "An der Billwiese 22-32" vom 21.01.-24.02.2026
Kontakt
Bebauungspläne können während des Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Offenlage nach dem Baugesetzbuch im Rathaus, Infocenter, 4. Stock, eingesehen werden.
Telefonische Erreichbarkeit des InfoCenter:
In dieser ersten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger sowie Behörden, Verbände und andere Fachämter möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, ......... weiterlesen
Montag | 08:00 – 12:00 |
Dienstag und Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Anregungen und Bedenken
Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.
Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de.
