Integrierter Stadtentwicklungsplan im Ausschuss zur Beschlussfassung


Der integrierte Stadtentwicklungsplan (STEP) für die Stadt Oberursel steht am 21. Januar 2026 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Klimaschutz (BUKA). Mit dem geplanten Beschluss wird eine maßgebliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Kommune geschaffen. Der STEP gibt Politik und Verwaltung einen verlässlichen Orientierungsrahmen, um Oberursel auch in den kommenden Jahrzehnten lebenswert, zukunftsfähig und nachhaltig weiterzuentwickeln. Konkrete Einzelmaßnahmen und Bauleitpläne werden zukünftig weiterhin gesondert politisch beschlossen. Der Stadtentwicklungsplan ist als Richtschnur und Rahmensetzung für alle Beteiligten für die kommenden Jahrzehnte zu verstehen.

Wie sich Oberursel in Zukunft entwickeln soll

Der Stadtentwicklungsplan ist das zentrale Instrument, mit dem die Stadt langfristige Themen zusammenführt und aufeinander abstimmt. Er betrachtet unter anderem, wo und wie künftig gebaut wird und neuer Wohnraum entstehen kann, soziale Einrichtungen weiterentwickelt werden, Mobilität und Klimaschutz zusammengedacht werden und öffentliche Plätze und Grünflächen gestaltet sein sollen. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Entscheidungen nachvollziehbar und gut vorbereitet zu treffen.

Bürgermeisterin Antje Runge betont die Bedeutung des Plans für die gesamte Stadtgesellschaft: „Der integrierte Stadtentwicklungsplan ist ein wichtiger Kompass für die Zukunft Oberursels. Er zeigt, wie wir Wohnen, Arbeiten, Klimaschutz und Lebensqualität gemeinsam weiterdenken. Stadtgestaltung bedeutet, Räume zu schaffen, in denen sich Menschen gerne aufhalten und gut leben – heute, morgen und übermorgen. Besonders wertvoll war der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, unter anderem bei den Stadtspaziergängen, der viele alltagsrelevante Ideen einbrachte, die nun in der Bearbeitung durch die Stadtverwaltung integriert werden. So gestalten wir weiterhin Oberursel gemeinsam.“

Bürgerbeteiligung als fester Bestandteil

Die Fortschreibung des ursprünglichen „STEP 2030“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2024 beschlossen. Dem aktuellen Entwurf ging ein mehrstufiger Prozess voraus, an dem Politik, Verwaltung, Fachplanerinnen und Fachplaner sowie die Öffentlichkeit beteiligt waren. Dazu zählten ein Workshop mit dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Klimaschutz, fachliche Untersuchungen, interne Abstimmungen der Verwaltung und eine breite Beteiligung der Bürgerschaft. Wie schon in früheren Phasen wurde der Prozess durch das Büro bb22 architekten+stadtplaner begleitet.

Ein besonders anschaulicher Teil der Beteiligung waren die vier Stadtspaziergänge im Sommer 2025. Vor Ort brachten Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen und Sichtweisen ein. Themen waren unter anderem die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Verkehrs- und Mobilitätsfragen, Grün- und Freiflächen sowie unterschiedliche Nutzungsansprüche im Stadtgebiet. Ergänzt wurden diese Rückmeldungen durch eine Online-Beteiligung auf der neuen digitalen Beteiligungsplattform www.oberursel-mitmachen.de und dem kontinuierlichen Austausch in den politischen Gremien. Alle Anregungen flossen in die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans ein.

Klare Schwerpunkte für Stadt und Stadtteile

Inhaltlich ist der Stadtentwicklungsplan in vier Handlungsfelder gegliedert: bauliche Entwicklung, Wohnen, Kultur und Soziales; Wirtschaft und Tourismus; Mobilität und Energie; sowie Grün- und Freiflächen, Freizeit und Sport. Ergänzt werden diese durch übergreifende Themen wie gesellschaftlicher Zusammenhalt, Klimaschutz und Klimaanpassung, Digitalisierung und den Umgang mit dem demographischen Wandel.

Um die Ziele räumlich greifbar zu machen, wurden vier Fokusräume definiert. Dazu gehören das Rathausareal, die Alte Post an der Berliner Straße, der Urselbach sowie das Gewerbegebiet Süd. Diese Bereiche stehen beispielhaft für zentrale Fragen der Stadtentwicklung. Für sie formuliert der STEP konkrete Zielvorstellungen und Entwicklungsperspektiven, die als Grundlage für weitere Planungen dienen.

Der integrierte Stadtentwicklungsplan hat als informelles Instrument keine unmittelbare rechtliche Wirkung, ist aber eine verbindliche Leitlinie für Politik und Verwaltung. Er wird als Entwicklungskonzept im Rahmen des Baugesetzbuches beschlossen und ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

Antje Runge

Bürgermeisterin