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Schiedspersonen im Ehrenamt für langjähriges Engagement geehrt
Am Dienstag, 2. Dezember, ehrte der Direktor des Amtsgericht Bad Homburg, Dr. Andreas Stomps, in einer kleinen Feierstunde mit Bürgermeisterin Antje Runge die Oberurseler Schiedsmänner Bernd Bischoff, Dr. Günther Quack und Christian Rudolf Zerth für ihr langjähriges, ehrenamtliches Engagement.
Bürgermeisterin Runge hebt hervor: „Im Namen der Stadt Oberursel beglückwünsche ich die Schiedsmänner zu dieser Ehrung und bedanke mich gleichzeitig für ihren selbstlosen Einsatz für das Rechtssystem und unser Gemeinwesen. Die Möglichkeit der bürgernahen und außergerichtlichen Streitbeilegung stärkt nicht nur den Frieden in der Bürgerschaft, sie ist auch effektiv, kostengünstig für alle Beteiligten und spart den oftmals überlasteten Gerichten wertvolle Zeit. Alle Geehrten zeichnen sich durch eine geduldige, moderierende und wertschätzende Kommunikation aus, die den sozialen Frieden durch ihr großes Einfühlungsvermögen sichert. Dieses Engagement hat meine höchste Wertschätzung.“
Bernd Bischoff wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2012 zunächst als stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Oberursel I (Oberursel-Nord und Oberstedten) gewählt. Die Amtszeit begann am 10.07.2012. Nach Aufgabe des Amtes durch die bisherige Schiedsperson übernahm er die Aufgaben als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Oberursel I (Oberursel-Nord und Oberstedten) zum 20.12.2016. Nach der Neuordnung der Schiedsamtsbezirke im Jahr 2019 wählte die Stadtverordnetenversammlung am 29.07.2019 ihn erneut als Schiedsmann für den neuen Schiedsamtsbezirk I – Oberursel-Nord. Nach insgesamt knapp 13 Jahren als Schiedsmann stellte sich Bernd Bischoff nach Ablauf seiner Wahlzeit nicht erneut zur Wahl und beendete seine Tätigkeit als Schiedsmann zum 24.03.2025.
Dr. Günther Quack wurde am 29.07.2019 als Schiedsmann und Christian Rudolf Zerth als stellvertretender Schiedsmann für den neu geordneten Schiedsamtsbezirk I – Oberursel-Süd von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Ihre fünfjährige Amtszeit begann am 13.11.2019. Sie stellten sich nach Ablauf ihrer Wahlzeit nicht erneut zur Wahl auf.
Bereits im April 2025 wurde Dr. Werner Kexel vom Amtsgericht Bad Homburg geehrt. Er wurde 2016 von der Stadtverordnetenversammlung als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Oberursel I (Oberursel-Nord und Oberstedten) gewählt, seine Amtszeit begann zum 10.01.2017. Auch nach der Umorganisation der Schiedsamtsbezirke im Jahr 2019 wählte ihn die Stadtverordnetenversammlung am 29.07.2019 erneut als stellvertretender Schiedsmann für Schiedsamtsbezirk I – Oberursel-Nord. Auch er trat nach Ablauf der Wahlzeit nicht erneut zur Wahl an.
Nachfolgende Schiedspersonen
Das Amt der Schiedsperson hat nach Ablauf der jeweiligen Wahlzeit für den Schiedsamts-
bezirk I – Oberursel-Nord Dr. Klaus Winkler und als seine Stellvertreterin Miriam Rohde sowie für den Schiedsamtsbezirk II – Oberursel-Süd Christine Brunner und als ihr Stellvertreter Veit Herrmann übernommen.
Tätigkeit Schiedspersonen
Es handelt sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Bürgerinnen oder Bürgern übertragen wird, die in der Stadt allgemeines Ansehen und das Vertrauen der Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen. Die Schiedspersonen sollten bei Bewerbung im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Oberursel hat die Schiedsamtsbezirke Oberursel Nord und Oberursel Süd.
Die Schiedspersonen werden eingeschaltet zur Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Die meisten Fälle sind Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Sie sind auch einzuschalten bei strafrechtlichen Handlungen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung oder Bedrohung. Bevor der/die Betroffene gegen den/die Beschuldigte(n) im Wege der Privatklage vorgehen kann, muss er/sie dem Gericht eine Bescheinigung des zuständigen Schiedsamts über die Erfolglosigkeit des Sühneversuchs vorlegen.
Die Schiedsperson bzw. Stellvertretung wird auf Vorschlag des Magistrats und anschließender Beteiligung der zuständigen Ortsbeiräte von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt. Die Bestätigung und Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe.
Antje Runge
Bürgermeisterin
Foto Quelle: privat
Zu sehen sind v. l. n. r.
- Bürgermeisterin Antje Runge
- Bernd Bischoff
- Christian Rudolf Zehrt
- Dr. Günther Quack
- Dr. Andreas Stomps, Direktor Amtsgericht Bad Homburg.
Nicht auf dem Foto ist Dr. Werner Kexel, der bereits im April geehrt wurde.
