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Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Sie nehmen nach Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Familiennamen an.
- Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- bei vorzeitiger Beantragung:
- gültiger Personalausweis,
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass oder
- vorläufiger Personalausweis
- bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
- falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
- Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder
- Bescheinigung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme bei Babys, Kleinkindern, Kindern und ggf. eingeschränkten Personen im Einwohnerbüro nicht immer zuverlässig ist. Um Verzögerungen oder wiederholte Besuche im Einwohnerbüro zu vermeiden, empfehlen wir, digitale Lichtbilder in diesen Fällen vorab bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- seit Mai 2025 ein digitales Passfoto, erhältlich direkt im Einwohnerbüro oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
bei der Erstausstellung oder bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde:
- letzte Personenstandsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 46,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlFür antragstellende Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 27,60 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenFür den vorläufigen Personalausweis.Gebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.Gebühr: 30,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.Typisierung
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