Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung (von Personen)

  • Leistungsbeschreibung

    Wohnungswechsel / Wohnsitzwechsel

    Bei einem Wohnungswechsel ist eine An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnerbüro innerhalb von zwei Wochen erforderlich.

    Ausnahme: Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird bzw. wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt.

    Unbedingt benötigte Unterlagen
     *Personalausweis und / oder Reisepass / Kinderausweis, evtl. PersonenstandsurkundeFormular
    Anmeldung aus einer anderen Stadt oder GemeindeX
    Anmeldung einer Wohnung, sowie Wohnungsgeberbestätigung
    Ummeldung
    innerhalb Oberursels
    XAnmeldung einer Wohnung, sowie Wohnungsgeberbestätigung
    Abmeldung
    bei Umzug ins Ausland
    XAbmeldeformular, sowie Wohnungsgeberbestätigung

    Um die Meldepflicht für Familien zu erfüllen, genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der genannten Unterlagen.

    Meldebescheinigung

    Eine  Meldebescheinigung, die über aktuelle Meldeverhältnisse einer Bürgerin bzw. eines Bürgers Auskunft gibt, kann gegen Entrichtung einer Gebühr von 9,00 € beantragt werden.

  • Zuständige Stelle

    Einwohnerbüro

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende