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Baulandumlegung „Geschwister-Scholl-Straße“-1 Teilumlegung, Gemarkung Bommersheim
Baulandumlegung „Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Teilumlegung, Gemarkung Bommersheim
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes „Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Teilumlegung
Im Rahmen des Baulandumlegungsverfahrens „Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Teilumlegung wird gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der durch Beschluss des Magistrats der Stadt Oberursel (Taunus) am 22.09.2025 aufgestellte Umlegungsplan „Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Teilumlegung mit Ablauf des 20.11.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan „Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Teilumlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Geldleistungen werden gemäß § 64 BauGB mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) als Umlegungsstelle, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Widerspruch erhoben werden.
Oberursel (Taunus), den 24.11.2025
Der Magistrat
Im Auftrag
