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Information
Bieterverfahren für Oberurseler Straße 41
Die Stadt Oberursel (Taunus) startet am 1. April 2026 die Ausschreibung für den Verkauf des Grundstücks Oberurseler Straße 41 im Stadtteil Weißkirchen. Das rund 786 Quadratmeter große Areal wird im Rahmen eines öffentlichen sechswöchigen Bieterverfahrens auf Basis eines Stadtverordnetenbeschlusses veräußert.
Attraktive Lage mit guter Anbindung
Das Grundstück liegt im Stadtteil Weißkirchen und überzeugt durch seine verkehrsgünstige Lage. Über die nahegelegene U-Bahn-Linie U3 ist die Frankfurter Innenstadt in etwa 30 Minuten erreichbar. Ergänzt wird die Anbindung durch mehrere Buslinien des Stadtverkehrs sowie die Nähe zur Autobahn A 661.
Grundstück mit Entwicklungspotenzial
Das Grundstück ist derzeit mit einem leerstehenden Einfamilienhaus bebaut. Für das Gebäude bestand zuvor ein Erbbaurechtsvertrag, eine erneute Vergabe über Erbbaurecht ist aufgrund des schlechten Zustands des Gebäudes, in dem es an die Stadt Oberursel zurückgefallen ist, nicht gelungen. Es entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, sodass eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließender Neubebauung möglich ist.
Der geltende Bebauungsplan ermöglicht eine Wohnbebauung mit bis zu drei Wohneinheiten bei zwei Vollgeschossen. Damit bietet das Grundstück Potenzial für eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Entwicklung.
Klare Vorgaben für die zukünftige Nutzung
Die Stadt Oberursel (Taunus) verbindet den Verkauf mit klaren Anforderungen:
Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss Wohnraum entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu schaffen.
Zudem werden Regelungen im Kaufvertrag verankert, die eine zügige Entwicklung sichern und spekulative Weiterverkäufe verhindern sollen. Hierzu zählen unter anderem ein Wiederkaufsrecht sowie eine Mehrerlösklausel zugunsten der Stadt.
Klimagerechtes Bauen und nachhaltige Versorgung
Für die zukünftige Bebauung gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie die städtischen Regelungen zum klimagerechten Bauen. Der Einsatz regenerativer Energien – etwa durch Wärmepumpen – wird ausdrücklich empfohlen.
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das perspektivisch nicht an eine Fernwärmeversorgung angeschlossen wird, sodass dezentrale Lösungen vorgesehen sind.
Mindestkaufpreis und Verfahren
Der Mindestkaufpreis für das Grundstück beträgt 920.000 Euro. Der angegebene Mindestpreis richtet sich nach dem Bodenrichtwert.
Ein möglicher Abriss des Gebäudes soll durch den Käufer erfolgen. Hierfür wurden Kosten in Höhe von ca. 25.000 EUR veranschlagt, die beim Gesamtkaufpreis (Höchstgebot) Berücksichtigung finden.
Das Bieterverfahren ist öffentlich und einstufig angelegt. Interessierte können die vollständigen Ausschreibungsunterlagen ab dem 1. April 2026 auf der Website der Stadt Oberursel einsehen.
Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 13. Mai 2026.
Wichtig: Mit der Abgabe eines Gebots besteht kein Anspruch auf Zuschlag. Die Stadt behält sich vor, frei über den Verkauf sowie die Auswahl des Käufers zu entscheiden.
Besichtigungstermine vor Ort
Für Interessierte werden zwei Besichtigungstermine angeboten. Einzelheiten hierzu sind dem Exposé zu entnehmen.
Weitere Informationen und Kontakt
Die Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Informationen sind ab dem 1. April 2026 online unter www.oberursel.de abrufbar. Eine zusätzliche Veröffentlichung erfolgt über Immobilienportale. Fragen zum Verfahren beantwortet das Flächenmanagement der Stadt Oberursel (Taunus) per E-Mail an: liegenschaften@oberursel.de
Antje Runge
Bürgermeisterin
