Fördergelder für barrierefreien Umbau


Katrin Fink, Beauftragte für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung der Stadt Oberursel (Taunus) weist darauf hin, dass für das Jahr 2025 wieder landesweit Fördermittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden.
Ziel des Programms ist es, Menschen mit Behinderung ein selbständiges und unabhängiges Leben in ihrem eigenen Zuhause zu ermöglichen. Kostenzuschüsse für Maßnahmen in und am selbstgenutzten Eigenheim können nach den aktuellen Richtlinien bereitgestellt werden.

Gefördert werden können beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Herstellung von barrierefreien Freiflächen, Plätzen, Wegen und PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück 
  • Beseitigung von Stufen und Schwellen vor oder im Haus
  • Errichtung von festinstallierten Rampen
  • Verbreiterung von Türen
  • Barrieren reduzierender Umbau von Toilettenräumen und Bädern
  • Gestaltung von Treppen
  • Einbau von geeigneten Aufzügen (Treppenschrägaufzüge)
  • Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen.

 

Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.500 Euro bei Minimum 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung. Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage Land Hessen unter wohnen-im-alter.hessen.de/wohnberatung/finanzierung/soziale-wohnraumfoerderung/

Interessenten aus Oberursel wenden sich bitte direkt an die Wohnraumförderstelle für den Hochtaunuskreis, Frau Löw, Telefon 06172 9994823 oder E-Mail: wohnbaufoerderung@hochtaunuskreis.de.

 

Andreas Bernhardt

Stadtrat