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Baustelleneinrichtung
Aufbruchsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum
Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchsgenehmigung zu beantragen.
Die Anträge sind beim Bau & Service Oberursel (BSO) zu stellen.
Die Anträge werden an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Diese erteilt dann eine verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 StVO.
Die Anträge auf
- Genehmigung zum Aufbruch öffentlicher Verkehrsflächen (Aufgrabungsantrag | Fertigstellungsanzeige | Aufgrabungsbedingungen der Stadt Oberursel inkl. Handout/ Handbuch)
finden Sie auf der Homepage des Bau & Service Oberursel, Bereich Tiefbau/Straßenbau.
Kontakt
Bau & Service Oberursel
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Straßenverkehrsbehörde
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