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Baustelleneinrichtung

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Aufbruchsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchsgenehmigung zu beantragen.

Die Anträge sind beim Bau & Service Oberursel (BSO) zu stellen.

Die Anträge werden an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Diese erteilt dann eine verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 StVO. 

Die Anträge auf

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Bau & Service Oberursel

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