Mehr bezahlbarer Wohnraum: rund 36 geförderte Wohnungen für Oberursel


In Oberursel sollen an zwei Standorten neue geförderte Mietwohnungen entstehen: am St.-Hedwigs-Weg und An der Billwiese. Der Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss (BUKA) hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, die Weichen dafür gestellt und der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung empfohlen. Am St.-Hedwigs-Weg plant das Gemeinnützige Siedlungswerk (GSW) bis zu zwölf Wohnungen, die ausnahmslos öffentlich gefördert werden. An der Billwiese will die Actris GmbH rund 80 Wohnungen bauen, davon 30 Prozent als geförderten Wohnfläche. Zusammen entstehen bis zu 36 Wohnungen für Menschen mit geringem bzw. mittlerem Einkommen.

„Bezahlbarer Wohnraum wird in Oberursel dringend gebraucht. Viele Menschen und Familien suchen eine geförderte Wohnung, weil sie auf dem freien Wohnungsmarkt kaum noch eine Chance haben, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden“, betont Bürgermeisterin Antje Runge. „Mit den Vorhaben am St.-Hedwigs-Weg und An der Billwiese schaffen wir neue Perspektiven für diese Menschen. Besonders positiv ist, dass die Wohnungen am St.-Hedwigs-Weg auf einer bereits weitgehend versiegelten Parkplatzfläche entstehen. Wir nutzen vorhandene Flächen innerhalb der Stadt, statt neue Flächen am Stadtrand in Anspruch zu nehmen. Das verbindet soziale Verantwortung mit einer flächensparenden und nachhaltigen Stadtentwicklung.“

St.-Hedwigs-Weg: Mieten deutlich unter dem örtlichen Niveau

Das GSW plant auf seinem Grundstück St.-Hedwigs-Weg 1 und 2 ein zusätzliches Mehrfamilienhaus. Die Stadt Oberursel und das Wohnungsunternehmen haben sich in einem städtebaulichen Vertrag darauf verständigt, dass in dem Neubau ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.

Für diese Wohnungen gelten Miet- und Belegungsbindungen. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt am Standort bei 13,84 Euro pro Quadratmeter. Bei der Erstvermietung dürfen Haushalte mit geringem Einkommen höchstens 10,38 Euro pro Quadratmeter zahlen – 25 Prozent weniger. Für Haushalte mit mittlerem Einkommen liegt die Obergrenze bei 11,07 Euro, also 20 Prozent unter der Vergleichsmiete. Die Beträge gelten jeweils für die Grundmiete ohne Betriebskosten. Einziehen können Haushalte, die die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.

Die Stadt erhält zudem ein Benennungsrecht. Sie kann dem GSW wohnungssuchende Haushalte vorschlagen, aus denen das Wohnungsunternehmen die künftigen Mieterinnen und Mieter auswählt. Der Bedarf ist groß: Bei der Stadt Oberursel sind derzeit 1.065 Haushalte als wohnungssuchend gemeldet. Mit dem Benennungsrecht kann die Stadt gezielt Menschen unterstützen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt besondere Schwierigkeiten haben.

„Gerade Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen und Beschäftigte mit kleineren Einkommen brauchen bezahlbare Wohnungen. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam mit Wohnungsbauunternehmen konkrete Projekte auf den Weg zu bringen“, so Runge.

Innenentwicklung statt zusätzlicher Flächenverbrauch

Das neue Mehrfamilienhaus soll auf einer bereits weitgehend versiegelten Parkplatzfläche innerhalb des bestehenden Wohngebiets entstehen. Damit wird eine vorhandene Fläche für dringend benötigten Wohnraum genutzt. Ein Teil der Stellplätze soll künftig in einem in den Neubau integrierten Garagengeschoss untergebracht werden. Öffentliche Parkplätze gehen nach der Planung nicht verloren.

Auch ökologische Aspekte werden berücksichtigt: Begrünte Dachflächen, neue Pflanzungen sowie der Schutz vorhandener Bäume und Sträucher sind im Bebauungsplan festgeschrieben. Sie tragen zur Klimaanpassung und zur Qualität des Wohnumfelds bei.

An der Billwiese: rund 80 Wohnungen, knapp ein Drittel gefördert

Auch mit dem Projekt An der Billwiese entsteht bezahlbarer Wohnraum. Die Actris GmbH plant dort rund 80 neue Wohnungen. 30 Prozent davon sollen auf Grundlage der zuvor genannten Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung und des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) als preisgünstige Mietwohnungen entstehen.

Der städtebauliche Vertrag legt im Einzelnen fest, wie der Investor zum Bau der förderfähigen Wohnungen verpflichtet wird. Außerdem vereinbaren Stadt und Actris GmbH, dass das Unternehmen die Erschließung des Gebiets herstellt und die Kosten dafür trägt.

Damit das Projekt verwirklicht werden kann, muss zunächst Planungsrecht geschaffen werden. Über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22D „An der Billwiese 22–32“ berät der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 2. Dezember 2026.

„Die Empfehlung des Bauausschusses ist ein wichtiger Schritt, damit aus der Planung tatsächlich bezahlbare Wohnungen werden. Die Zusammenarbeit mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk und der Actris GmbH zeigt, wie Stadt und Wohnungswirtschaft gemeinsam Verantwortung für eine soziale Wohnraumversorgung übernehmen“, erklärt Bürgermeisterin Runge.

Weitere Beratungen im November

Nach der Empfehlung des Bauausschusses befassen sich am Dienstag, 3. November der Ortsbeirat Oberursel-Mitte mit dem Sachverhalt an der Billwiese und am Mittwoch, 4. November 2026, der Ortsbeirat Oberursel-Nord mit dem Vorhaben am St.-Hedwigs-Weg. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich am Donnerstag, 19. November 2026.

 

Antje Runge

Bürgermeisterin