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Verbrennung pflanzlicher Abfälle kann ab sofort online angezeigt werden


Die Stadt Oberursel (Taunus) erweitert ihr digitales Serviceangebot: Bürgerinnen und Bürger können die geplante Verbrennung pflanzlicher Abfälle auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken ab sofort online anzeigen. Das Verfahren ist unabhängig von den Öffnungszeiten erreichbar und erspart zusätzliche Wege. 

Das neue Online-Angebot ist auf der städtischen Homepage unter www.oberursel.de/gartenfeuer

ab sofort erreichbar. Die Stadt bittet darum, es künftig für entsprechende Anzeigen zu nutzen. Das erleichtert die Übermittlung der erforderlichen Angaben und vereinfacht die Abstimmung mit den zuständigen Stellen. 

Das Formular führt Schritt für Schritt durch die Anzeige. Abgefragt werden unter anderem der geplante Zeitraum, die Art und Menge der pflanzlichen Abfälle sowie Angaben zu den Aufsichtspersonen. Der genaue Verbrennungsort lässt sich direkt in einer digitalen Karte markieren. So ist eindeutig erkennbar, wo die Verbrennung stattfinden soll, und telefonische Rückfragen zur Lage des Grundstücks werden vermieden. 

Auch die zeitlichen Vorgaben sind im Verfahren hinterlegt: Anzeigepflichtige Verbrennungen müssen mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Beginn angezeigt werden. Zulässige Tage und Uhrzeiten können nur innerhalb der vorgegebenen Zeiträume ausgewählt werden. Dadurch erkennen die Nutzerinnen und Nutzer bereits bei der Eingabe, welche Termine möglich sind. 

Nach dem Absenden wird der Eingang der Anzeige automatisch per E-Mail bestätigt. Anschließend werden die Angaben und der ausgewählte Verbrennungsort geprüft. Die weitere Rückmeldung erfolgt ebenfalls per E-Mail. 

„Die Digitalisierung ist hier eine sinnvolle Ergänzung unseres Serviceangebots. Das Verfahren ist jederzeit erreichbar, erspart Wege und führt übersichtlich durch die Anzeige. Gleichzeitig liegen der Stadt alle notwendigen Angaben vollständig und eindeutig vor“, erklärt Erster Stadtrat Jens Uhlig. 

Uhlig betont zugleich, dass die Verbrennung nur eine Ausnahme sein kann: „Pflanzliche Abfälle sollen grundsätzlich vermieden oder dem Verwertungs- und Abfallwirtschaftskreislauf zugeführt werden. Wo es möglich ist, sind das Verrotten, das Einbringen in den Boden, die Kompostierung oder die Nutzung der vorhandenen Entsorgungsangebote einer Verbrennung vorzuziehen.“

Rechtlich gilt der Grundsatz, dass die Verwertung von Abfällen Vorrang vor ihrer Beseitigung hat. Eine Verbrennung kommt deshalb nur infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese ergeben sich insbesondere aus den §§ 6 und 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie den §§ 2 und 3 der Hessischen Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. 

„Bei der Entwicklung des Verfahrens haben Ordnungsamt und Feuerwehr eng und konstruktiv zusammengearbeitet“, sagt Stadtrat Andreas Bernhardt. „Herausgekommen ist eine praktische Lösung, die den Bürgerinnen und Bürgern die Anzeige erleichtert und zugleich die Abläufe innerhalb der Stadtverwaltung verbessert. Besonders die genaue Standortauswahl über die Karte hilft, Rückfragen zu vermeiden und die beteiligten Stellen zuverlässig zu informieren.“ 

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Anzeigeverfahren und nicht um eine Genehmigung. Die geltenden Voraussetzungen, Mindestabstände sowie Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen müssen weiterhin eingehalten werden. Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen bleiben davon unberührt.

  

Jens Uhlig                                                                              Andreas Bernhardt

Erster Stadtrat                                                                       Stadtrat