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Farbmarkierungen in der Dornbachstraße aufgrund neuer Landesvorgabe angepasst
Die im Jahr 2024 in der Dornbachstraße aufgebrachten Farbmarkierungen sind teilweise entfernt und teilweise farblich angepasst worden. Grund ist eine nachträgliche Änderung der rechtlichen Vorgaben durch das Land Hessen. Die Stadt Oberursel setzt damit eine verbindliche Landesvorgabe um.
Die Markierungen waren im Zuge der Umgestalt,ung angebracht worden, um die Fahrradstraße als neues Element der Mobilität deutlich hervorzuheben und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Mit Erlass vom 19. Dezember 2025 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWEVW) jedoch klargestellt, dass farbige Straßenmarkierungen, die von den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO abweichen, nicht zulässig sind. Zur Begründung verweist das Ministerium auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit den weißen Markierungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
Die erforderlichen Arbeiten wurden am 20. August 2026 durch eine Fachfirma im Auftrag des Bau & Service Oberursel (BSO) ausgeführt. Dabei wurden nur einzelne farbige Markierungen demarkiert. Andere, bislang farbig ausgeführte Markierungen, wurden entsprechend den Vorgaben in Weiß neu markiert.
Die Anpassung der Markierungen beruht damit nicht auf einer eigenen Entscheidung der Stadt, sondern ausschließlich auf der nachträglich geänderten Rechtslage. Die Stadt verfügt insoweit über keinen eigenen Entscheidungsspielraum und ist verpflichtet, die verbindliche Vorgabe des Landes umzusetzen.
Andreas Bernhardt
Stadtrat
